Rundblick

Das Mitteilungsblatt Rundblick erscheint monatlich und gibt Auskunft über wichtige Themen rund um die Gemeinde Rorschacherberg. Sie finden im Rundblick beispielsweise Informationen aus dem Gemeinderat, den Schulen sowie einzelnen Vereinen.

Bis 31.12.2023 diente der Rundblick als amtliches Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Rorschacherberg. Ab 1. Januar 2024 finden Sie unsere rechtsverbindlichen Publikationen auf der kantonalen Publikationsplattform.

Inhalt und Aufbau des Mitteilungsblattes erfolgen nach dem Grundsatz «aktuell, einfach, knapp und klar».

Die Gestaltung basiert auf dem Erscheinungsbild der Politischen Gemeinde Rorschacherberg.

Publikationswünsche müssen vor Redaktionsschluss (siehe Erscheinungsdaten und Redaktionsschlüsse) in elektronischer Form als Word-Datei an die Gemeinderatskanzlei (gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch) eingereicht werden.

Einheimische Vereine können im Rundblick und auf der Gemeinde-Website grundsätzlich nachfolgende Publikationen veröffentlichen lassen:

 a)     Veranstaltungen

Veranstaltungen können auf der Gemeindewebsite gemäss Formularfeld erfasst werden. Die Publikation erfolgt auf der Gemeindewebsite, sofern eine Freigabe der Inhalte nicht aus bestimmtem Gründen (z.B. infolge Sittenwidrigkeit) durch die Gemeinderatskanzlei verwehrt werden muss.

In jeder Rundblickausgabe wird eine Auswahl der auf der Gemeindewebsite erfassten Veranstaltungen in der Agenda abgedruckt. Dieser Zusammenzug ist in der Anzahl der Beiträge beschränkt und muss in das Layout der jeweiligen Ausgabe passen.

Die Entscheidung, welche Anlässe im Rundblick publiziert werden, obliegt der Gemeinderatskanzlei. Sofern es platzmässig möglich ist, kann das Redaktionsteam der Kanzlei auch ausgewählte Anlässe auswärtiger Vereine im Rundblick und/oder auf der Gemeindewebsite veröffentlichen.

b) Pressetexte

Es besteht die Möglichkeit, dass Vereine Pressetexte zu anstehenden Vereinsanlässen oder Vereinstrainings zur Veröffentlichung einreichen.

Der Publikationswunsch kann sich nur auf die Gemeindewebsite, nur auf den Rundblick oder auf beide Plattformen beziehen. Die Entscheidung, welche Pressetexte auf welcher Plattform zur Publikation freigegeben werden, obliegt der Gemeinderatskanzlei. Die Gemeinderatskanzlei kann Textinhalte optimieren oder kürzen sowie auf eine Publikation aus Qualitätsgründen gänzlich verzichten.

Zeichenbeschränkung

  • Die Pressetexte dürfen maximal 1 200 Zeichen inklusive Leerschläge umfassen.
  • Für den Titel stehen zusätzlich maximal 75 Zeichen zur Verfügung.
  • Es steht den Vereinen frei, einen Lead (kurze zusammenfassende Einleitung) zu verfassen. Dieser darf zusätzlich maximal 150 Zeichen beinhalten.

Überprüfung der Zeichenanzahl

Sie können die Anzahl Zeichen und Leerschläge im Word überprüfen. Markieren Sie dazu alle zu zählenden Zeichen und drücken Sie die Tastenkombination Ctrl + Umschalt + i.

Fotos, Symbolbilder, Flyer und Logos

Die Pressetexte können mit Logos, Fotos, Symbolbildern oder Flyern ergänzt werden. Auch hier entscheidet die Gemeinderatskanzlei über die Veröffentlichung der angelieferten Inhalte.

Anforderungen an Bilder

Ein Bild muss mindestens eine Grösse von 1600 Pixel x 1100 Pixel ausweisen.

Überprüfung Bildgrösse

Die Bildgrösse eines Fotos o.ä. kann wie folgt geprüft werden: Bilddatei öffnen > rechte Maustaste klicken > Eigenschaften auswählen > Grösse steht unter Abmessungen.

Bildrechte und Legende

Es steht Ihnen frei, eine passende Bildlegende zu den eingereichten Fotos zu verfassen. Auch hier obliegt der Entscheid, diese zu verwenden, wegzulassen oder zu verändern, der Gemeinderatskanzlei. Achten Sie darauf, dass die Legende nicht zu lang ausfällt (maximal 65 Zeichen inkl. Leerschläge).

Bilder sind je als separate Dateien als Bild-Format (*.jpg, *.gif, *.tif, *.pdf) einzureichen.

Jede/r Autor/in ist dafür verantwortlich, vor einer allfälligen Einsendung die Bildrechte für die zur Publikation vorgesehenen Bilder zu beschaffen und die korrekte Bildquelle anzugeben.

Jede Person, welche auf einem Bild zu erkennen ist, muss vor Einsendung des Fotos die Einwilligung zur Publikation auf der Gemeindewebsite und/oder im Rundblick erklären. Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der Eltern nötig. Das Einholen dieser Erklärung ist ebenfalls vorgängig durch die Vereine vorzunehmen.

Werden Bilder von Dritten verwendet, sind die dafür nötigen Bildrechte und Lizenzen vorgängig durch den Autor / die Autorin einzuholen.

Die Gemeindeverwaltung Rorschacherberg lehnt jede Haftung für widerrechtlich verwendete Bilder ab.

c) Vereinsportrait

Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 wird den Vereinen in Form einer Testphase ermöglicht, sich selbst mittels Vereinsportraits im Rundblick vorzustellen.

Umfang

Den Vereinen steht für ihre Inhalte maximal eine Doppelseite zur Verfügung. Es steht den Vereinen frei, wie sie diese zwei Seiten füllen möchten.

Ziel

Die Vereine könnten z.B. Fotos von einem Training mit Beschreibung zur Vereinstätigkeit zusammenstellen. Das Portrait soll den Vereinen helfen, zusätzliche Mitglieder generieren zu können.

Testphase bis Ende 2024

Stellt der Gemeinderat fest, dass die zur Verfügung gestellte Plattform nicht oder nur sehr spärlich genutzt wird, wird das Vereinsportrait nach Ablauf der Testphase eingestellt.

Reihenfolge der Publikation

Pro Rundblickausgabe wird maximal ein Vereinsportrait dargestellt. Die Entscheidung, in welcher Ausgabe das eingereichte Vereinsportrait veröffentlicht wird, obliegt der Gemeinderatskanzlei und steht in Abhängigkeit zu den übrigen Inhalten pro Ausgabe sowie zur Reihenfolge des Eingangs der verschiedenen Portraits.

d) Pinnwand

Die Vereine haben ab der zweiten Hälfte des Jahres 2024 die Möglichkeit, im Rundblick auf einer Art Pinnwand allerlei Beiträge (auch Rückblicke oder Aufrufe für Helfereinsätze etc.) in Form von Texten und/oder Fotos zu publizieren.

Umfang und Inhalt

Für diese Inhalte werden pro Ausgabe maximal 2 Seiten zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinderatskanzlei sammelt die Beiträge (Fotos, Rückblicke, Aufrufe etc.) solange, bis mindestens eine Seite im Rundblick gefüllt werden kann.

Solange die Beiträge nicht sittenwidrig, politisch o.ä. sind, werden von Seiten Gemeinde keine Vorgaben gemacht. Rückblicke dürfen zum Zeitpunkt der Publikation nicht älter als drei Monate alt sein.

Testphase bis Ende 2024

Stellt der Gemeinderat fest, dass die zur Verfügung gestellte Plattform nicht oder nur sehr spärlich genutzt wird, wird die Vereinspinnwand nach Ablauf der Testphase eingestellt.

Dritte können im Rundblick und auf der Gemeinde-Website grundsätzlich nachfolgende Publikationen veröffentlichen lassen:

 a)     Veranstaltungen

Veranstaltungen können auf der Gemeindewebsite gemäss Formularfeld erfasst werden. Die Publikation erfolgt auf der Gemeindewebsite, sofern eine Freigabe der Inhalte nicht aus bestimmtem Gründen (z.B. infolge Sittenwidrigkeit) durch die Gemeinderatskanzlei verwehrt werden muss.

In jeder Rundblickausgabe wird eine Auswahl der auf der Gemeindewebsite erfassten Veranstaltungen in der Agenda abgedruckt. Dieser Zusammenzug ist in der Anzahl der Beiträge beschränkt und muss in das Layout der jeweiligen Ausgabe passen.

Die Entscheidung, welche Anlässe im Rundblick publiziert werden, obliegt der Gemeinderatskanzlei. 

 b) Pressetexte

Dritte haben die Möglichkeit, pro Rundblick-Ausgabe maximal einen Pressetext zu anstehenden Anlässen zur Veröffentlichung einzureichen. Die Pressetexte für die Gemeindewebsite sind in der Anzahl nicht beschränkt.

Der Publikationswunsch kann sich nur auf die Gemeindewebsite, nur auf den Rundblick oder auf beide Plattformen beziehen. Die Entscheidung, welche Pressetexte auf welcher Plattform zur Publikation freigegeben werden, obliegt der Gemeinderatskanzlei. Die Gemeinderatskanzlei kann Textinhalte optimieren, kürzen oder aus Qualitätsgründen gänzlich auf eine Publikation verzichten.

Zeichenbeschränkung / Umfang

Die Pressetexte dürfen maximal 1 200 Zeichen inklusive Leerschläge umfassen und inklusive Bild höchstens eine halbe Seite pro Rundblick-Ausgabe ausmachen.

Der Titel darf maximal 75 Zeichen lang sein.

Es steht Dritten frei, einen Lead (kurze zusammenfassende Einleitung) zu verfassen. Dieser darf maximal 150 Zeichen beinhalten.

Überprüfung der Zeichenanzahl

Sie können die Anzahl Zeichen und Leerschläge im Word überprüfen. Markieren Sie dazu alle zu zählenden Zeichen und drücken Sie die Tastenkombination Ctrl + Umschalt + i.

Fotos, Symbolbilder, Flyer und Logos

Die Pressetexte können mit Logos, Fotos, Symbolbildern oder Flyern ergänzt werden. Auch hier entscheidet die Gemeinderatskanzlei über die Veröffentlichung der angelieferten Inhalte.

 Anforderungen an Bilder

Ein Bild muss mindestens eine Grösse von 1600 Pixel x 1100 Pixel ausweisen.

Überprüfung Bildgrösse

Die Bildgrösse eines Fotos o.ä. kann wie folgt geprüft werden: Bilddatei öffnen > rechte Maustaste klicken > Eigenschaften auswählen > Grösse steht unter Abmessungen.

Bildrechte und Legende

Es steht Ihnen frei, eine passende Bildlegende zu den eingereichten Fotos zu verfassen. Auch hier obliegt der Entscheid, diese zu verwenden, wegzulassen oder zu verändern, der Gemeinderatskanzlei. Achten Sie darauf, dass die Legende nicht zu lang ausfällt (maximal 65 Zeichen inkl. Leerschläge).

Bilder sind je als separate Dateien als Bild-Format (*.jpg, *.gif, *.tif, *.pdf) einzureichen.

 Der jeweilige Dritte ist dafür verantwortlich, vor einer allfälligen Einsendung die Bildrechte für die zur Publikation vorgesehenen Bilder zu beschaffen und die korrekte Bildquelle anzugeben.

Jede Person, welche auf einem Bild zu erkennen ist, muss vor Einsendung des Fotos die Einwilligung zur Publikation auf der Gemeindewebsite und/oder im Rundblick erklären. Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der Eltern nötig. Das Einholen dieser Erklärung ist ebenfalls vorgängig durch den jeweiligen Dritten vorzunehmen.

Werden Bilder verwendet, welche nicht selbständig erstellt wurden, sind die dafür nötigen Bildrechte und Lizenzen vorgängig durch den jeweiligen Dritten einzuholen.

Die Gemeindeverwaltung Rorschacherberg lehnt jede Haftung für widerrechtlich verwendete Bilder ab.

a) Veranstaltungen

Politische Parteien und Interessengruppen können ihre ausserordentlichen Veranstaltungen (z.B. Informationsanlass zu einer Abstimmungsvorlage) auf der Gemeindewebsite gemäss Formularfeld erfassen. Die Publikation erfolgt auf der Gemeindewebsite, sofern eine Freigabe der Inhalte nicht aus bestimmtem Gründen (z.B. infolge Sittenwidrigkeit) durch die Gemeinderatskanzlei verwehrt werden muss.

In jeder Rundblickausgabe wird eine Auswahl der erfassten Veranstaltungen in der Agenda abgedruckt. Dieser Zusammenzug ist in der Anzahl der Beiträge beschränkt und muss in das Layout der jeweiligen Ausgabe passen.

Die Entscheidung, welche Anlässe im Rundblick publiziert werden, obliegt der Gemeinderatskanzlei.

b) Pressetext

Pressetexte für politische Veranstaltungen, politische Inserate oder Wahl- und Abstimmungsempfehlungen für kommunale, kantonale und nationale Wahlen und Abstimmungen werden nicht veröffentlicht.

 c) Wahlen

Bei Gemeindewahlen (Gemeindepräsident, Schulpräsident, Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission) erstellt die Gemeinderatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Ortsparteien pro Behörde eine Wahlinformation im Textteil, welche pro Kandidat/in in der Regel folgende Angaben enthält: Name, Vorname, Parteizugehörigkeit, bisher/neu, Wohnort, evtl. Foto.

Bei Kantonsratswahlen kann die Gemeinderatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Ortsparteien für alle Kandidaten und Kandidatinnen mit Wohnsitz in der Gemeinde eine Wahlinformation im Textteil publizieren, welche in der Regel folgende Angaben enthält: Name, Vorname, Parteizugehörigkeit, bisher/neu, Wohnort, evtl. Foto.

Kommentare, Leserbriefe, Dankesschreiben, private Gratulationen und ähnliches werden weder im Rundblick noch auf der Gemeindewebsite veröffentlicht.

Pro Ausgabe wird höchstens ein Flyer mitverschickt. Es gilt das Prinzip «first come, first serve». Die Gemeinderatskanzlei bestimmt abschliessend, ob die Beilage des Flyers in der gewünschten Ausgabe möglich ist oder nicht.

Politische Werbung ist auch als Flyer nicht zugelassen. Rein kommerzielle Beilageblätter (Werbungen für Produkte und Dienstleistungen) können dem Mitteilungsblatt nicht beigelegt werden.

Die Kosten für das Verpacken bzw. Einstecken und ein Anteil am Porto betragen Fr. -.32 pro Exemplar exkl. MwSt.

Werbung kann im Rundblick als Inserat aufgegeben werden. Die Informationen zu den Kosten und möglichen Inserategrössen finden Sie in unseren Mediadaten.

Zuständig für die Entgegennahme von Inseraten ist die Schmid-Fehr AG in Goldach. Sie finden die nötigen Kontaktdaten ebenfalls in den Mediadaten.

Möchten Sie im Rundblick inserieren?

Er wird monatlich (ausser im Juli) in alle Haushalte der Gemeinde Rorschacherberg (auch mit  Kleber «Keine Werbung») verteilt.

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