Wahlen + Abstimmungen

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Stimmbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden umgehend im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Wählen und Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei.

Wichtige Eckdaten

Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

Urnenstandort
Die Urne befindet sich im Gemeindehaus.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
1.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.

2.

Legen Sie die ganzen und ungefalteten ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettelbogen in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Couvert und kleben dieses zu.

3.

Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

4.

Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, in den Briefkasten der Gemeinde werfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Briefliche Stimmen müssen bis spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg eintreffen.

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.