Abstimmungen und Wahlen

Die Gemeinderatskanzlei bereitet die Abstimmungen und Wahlen vor und steht den Stimmberechtigten bei organisatorischen Fragen zur Verfügung (z.B. Zustellung von  Abstimmungsunterlagen, E-Voting).

Am Abstimmungssonntag zählt das Stimmbüro die eingegangenen Abstimmungszettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden umgehend im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei.

 

E-Voting

Bereits seit Juni 2024 kann in Rorschacherberg elektronisch abgestimmt werden. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren. Den registrierten Stimmberechtigten wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugestellt. Damit besteht trotz Anmeldung für E-Voting weiterhin die Möglichkeit, brieflich oder an der Urne abzustimmen. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden bis spätestens 8 Wochen vor dem Urnengang berücksichtigt. Das E-Voting-System verhindert eine ungültige Stimmabgabe. Mit der Teilnahme an E-Voting sind Sie sicher, dass Ihre Stimme korrekt abgegeben wird. Die elektronische Urne schliesst jeweils am Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag.

Wichtige Eckdaten

Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

Urnenstandort
Die Urne befindet sich im Gemeindehaus.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
1.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.

2.

Legen Sie die ganzen und ungefalteten ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettelbogen in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Couvert und kleben dieses zu.

3.

Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

4.

Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, in den Briefkasten der Gemeinde werfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Briefliche Stimmen müssen bis spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg eintreffen.

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

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