Hier finden Sie Strassen- und Bauprojekte, zu welchen im Moment ein Auflageverfahren hängig ist.
Während der Auflagefrist besteht die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Die Einsprache hat schriftlich beim Gemeinderat Rorschacherberg zu erfolgen. Berechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung enthalten.
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten im Sommer in der Gemeinde Rorschacherberg.