Hier finden Sie Strassen- und Bauprojekte, zu welchen im Moment ein Auflageverfahren hängig ist.
Während der Auflagefrist besteht die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Die Einsprache hat schriftlich beim Gemeinderat Rorschacherberg zu erfolgen. Berechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung enthalten.
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