Hundehaltung

Ist Ihr Hund älter als drei Monate? In diesem Fall ist Ihr Vierbeiner innerhalb von 10 Tagen beim Front Office der Gemeindeverwaltung anzumelden. Bitte bringen Sie den Impfausweis, die Chip-Nummer und den Nachweis der Haftpflichtversicherung für die Anmeldung mit.

Auch sonstige Mutationen (Änderungen von Personalien, Halterwechsel, Tod des Hundes) sind dem Front Office innert 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Nationale Hundedatenbank AMICUS

Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre vierbeinigen Lieblinge in der nationalen Hundedatenbank AMICUS innert 10 Tagen registrieren zu lassen.

Folgendes gilt es zu beachten:

Hundetaxe

Für die Hundehaltung fällt eine jährliche Hundesteuer an. Die Rechnung stellen wir Ihnen jeweils im ersten Quartal zu. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig.

Die jährliche Hundetaxe beträgt pro Hund CHF 120.00.

Keine Taxen erheben wir für

Chip-Obligatorium

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen. Die Kennzeichnung der Hunde und Registrierung in der Hundedatenbank ermöglicht in Seuchenfällen, bei Bissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung der Hundehaltenden. Tierärzte, Polizeistationen und vielerorts auch Bauamtsmitarbeitende verfügen über entsprechenden Lesegeräte.

Hundewelpen müssen spätestens drei Monate nach Geburt, in jedem Fall aber vor Weitergabe durch den oder die Ersthalter/in, durch den Tierarzt gekennzeichnet und in der AMICUS- Datenbank registriert werden.

Hundeausbildung

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen keine obligatorischen Kurse besuchen. Wenn ein Hund durch Vorfälle auffällig geworden ist, kann das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Kurse oder verhaltenstherapeutische Massnahmen anordnen. 

Versicherungspflicht

Im Kanton St.Gallen besteht die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung des Risikos als Hundehalter/in abzuschliessen. Das Haft­pflicht­ver­sicherungs­obligatorium verbessert die Stellung von Opfern bei Vorfällen mit Hunden und stärkt das Risiko- und Verantwortungs­bewusstsein von Hundehaltenden. Auf Verlangen der Behörde ist die Versicherung nachzuweisen. Es können Stichproben und Kontrollen durchgeführt werden.

Hund und Hygiene

Hundekot in Wiesen und Feldern ist nicht nur unappetitlich, sondern auch arbeitsaufwendig und gesundheitsgefährdend für Mitmenschen und Tiere. Ausserdem besteht eine Kotaufnahmepflicht. Nutzen Sie bitte für die Entsorgung die Robidogs der Gemeinde Rorschacherberg. Hundesäckli können kostenlos beim Front Office bezogen werden.

Sie sind bereits Hundehalter/in? Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen.

Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Besondere Öffnungszeiten über Ostern

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Ostern in der Gemeinde Rorschacherberg.

Besondere Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.

Besondere Öffnungszeiten im Sommer

Entdecken Sie die besonderen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Rorschacherberg im Sommer.

Besondere Öffnungszeiten über Pfingsten

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Pfingsten in der Gemeinde Rorschacherberg.