Das Grundbuchamt bereitet die Verträge für sämtliche Handänderungen vor, sei es beispielsweise ein Kauf, eine Schenkung, ein Tausch oder eine erbrechtliche Übertragung.
Die meisten Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung, die der Grundbuchverwalter vornimmt.
Die Gebühren für die Errichtung von Grundbuchverträgen, für die Eintragungen im Grundbuch, für Auskünfte aus dem Grundbuch usw. richten sich nach dem Gebührentarif für Amtshandlungen der Grundbuchämter (sGS 914.5).
Bei jeder Handänderung wird eine Handänderungssteuer fällig. Der Steuersatz beträgt 1 %, bei Handänderungen zwischen Eltern und ihren Kindern 0,5 % vom Marktpreis.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.
Entdecken Sie die besonderen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Rorschacherberg im Sommer.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Pfingsten in der Gemeinde Rorschacherberg.