Rorschacherberg ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden. Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Die ordentliche Bürgerversammlung findet mindestens einmal im Jahr, in der Regel am ersten Mittwoch im April, statt.
Bei Bedarf führt die Gemeindeverwaltung wenige Tage vor der Bürgerversammlung eine Vorbürgerversammlung durch. Anlässlich dieser werden der Bürgerschaft die traktandierten Geschäfte im Detail vorgestellt und offene Fragen werden geklärt.
Die Bürgerversammlung beschliesst insbesondere über:
Die Traktanden der Bürgerversammlung werden jeweils frühzeitig bekannt gegeben. Ebenso erhalten alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen innert der gesetzlichen Frist den Stimmrechtsausweis, welcher zur Abstimmung anlässlich der Versammlung berechtigt.
Die Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Rorschacherberg findet am Mittwoch, 2. April 2025 um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Rorschacherberg statt. Der Gemeinderat lädt die stimmberechtigten Rorschacherbergerinnen und Rorschacherberger herzlich zur Teilnahme mit anschliessendem Apéro ein. Die Einladung zur Bürgerversammlung, die Traktandenliste, die Anträge des Gemeinderats sowie sämtliche Unterlagen zum Rechnungsjahr 2024 und zu den Budget 2025 finden Sie im Geschäftsbericht 2024 unter https://rorschacherberg.ch/gb-2024/.
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Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
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