Bürgerversammlung

Rorschacherberg ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden. Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die ordentliche Bürgerversammlung findet mindestens einmal im Jahr, in der Regel am ersten Mittwoch im April, statt.

Bei Bedarf führt die Gemeindeverwaltung wenige Tage vor der Bürgerversammlung eine Vorbürgerversammlung durch. Anlässlich dieser werden der Bürgerschaft die traktandierten Geschäfte im Detail vorgestellt und offene Fragen werden geklärt.

Die Bürgerversammlung beschliesst insbesondere über:

Die Traktanden der Bürgerversammlung werden jeweils frühzeitig bekannt gegeben. Ebenso erhalten alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen innert der gesetzlichen Frist den Stimmrechtsausweis, welcher zur Abstimmung anlässlich der Versammlung berechtigt.

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