Alle Gebäude sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert.
Der Marktwert eines Grundstückes hat der Grundeigentümer als Vermögen zu versteuern und bei Eigennutzung einen Eigenmietwert als Einkommen.
Die Versicherungs- und Steuerwerte werden mindestens alle 10 Jahre, bei erfolgten baulichen Veränderungen bereits früher durch ein Fachteam, das aus einem Fachschätzer der Gebäudeversicherung und einem Grundbuchverwalter besteht, geschätzt.
Dabei werden folgende Werte festgelegt:
Die Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert. Zeitwertversichert sind Gebäude in sehr schlechtem Zustand mit mehr als 50 % Minderwert.
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