Grundstückschätzung

Alle Gebäude sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert.

Der Marktwert eines Grundstückes hat der Grundeigentümer als Vermögen zu versteuern und bei Eigennutzung einen Eigenmietwert als Einkommen.

Die Versicherungs- und Steuerwerte werden mindestens alle 10 Jahre, bei erfolgten baulichen Veränderungen bereits früher durch ein Fachteam, das aus einem Fachschätzer der Gebäudeversicherung und einem Grundbuchverwalter besteht, geschätzt.

 

Amtliche Schätzung

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Versicherungswerte

Dabei werden folgende Werte festgelegt:

  • Neuwert (Kosten für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung – berücksichtigt die Alterung)

Die Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert. Zeitwertversichert sind Gebäude in sehr schlechtem Zustand mit mehr als 50 % Minderwert.

Steuerwerte

  • Verkehrswert (mutmasslicher Marktwert des Grundstückes)
  • Eigenmietwert (Nettomiete, zu der das Grundstück vermietet werden könnte)

Für landwirtschaftliche Grundstücke

  • Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung aus dem Ertrag verzinst werden könnte)
  • Belastungsgrenze BGBB (landwirtschaftlicher Ertragswert plus 35 %) für Schuldbriefe