Parkieren

In unserem Online-Schalter finden Sie hilfreiche Infos zum Thema Parkieren in unserem Gemeindegebiet.

Wie funktioniert die erweiterte Blaue Zone (EBZ)? 

Gemäss Strassenverkehrsrecht und dazugehörigen Verordnungen dürfen Fahrzeuge in der Blauen Zone an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr maximal eine Stunde parkiert werden.

Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer abendlichen Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr gilt sie bis 9.00 Uhr. Der Pfeil auf der Parkscheibe muss auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden, beispielsweise:

Tatsächliche Ankunftszeit:
9.05 Uhr
Ankunftszeit auf Parkscheibe:
9.30 Uhr
Parkieren zulässig bis:
10.30 Uhr

Die EBZ in Rorschacherberg ist in neun Sektoren aufgeteilt. Anwohnende sowie Pendlerinnen und Pendler haben die Möglichkeit, mit entsprechender Bewilligung in einem bestimmten Sektor zeitlich unbefristet zu parkieren. Für Besucher werden Tagesbewilligungen, für Gewerbebetriebe bzw. Handwerker Tages- und Jahresbewilligungen abgegeben (sektorenunabhängig). Die Sektoren sind mit Verkehrstafeln signalisiert.

Bewilligungsarten der EBZ
  • Anwohnerbewilligung
  • Pendlerbewilligung
  • Gewerbebetriebebewilligungen
  • Besucherkarten (Tagesbewilligung)
Wichtig zu wissen
  • Parking Pay
    All diese EBZ Bewilligungen und noch vieles mehr, können Sie ganz einfach und online über www.parkingpay.ch erwerben.

  • Keine Parkplatzgarantie
    EBZ-Bewilligungen sind keine Garantie für einen Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der EBZ-Bewilligung vor.

  • Keine Vignette oder Nachweis
    Es braucht weder eine Vignette noch ein sonstiger Nachweis, welcher hinterlegt werden muss. Die Kontrollen werden mit einem speziellen Gerät durchgeführt, mit welchem das Kennzeichen des Fahrzeuges gescannt wird. So kann festgestellt werden, ob die Parkgebühr bezahlt wurde.

  • Rückzahlungen
    Wenn eine noch laufende Bewilligung nicht mehr benötigt wird, werden die vollen Monate zurückbezahlt. Angebrochene Monate können nicht zurückerstattet werden.

Online-Dienst

Besondere Öffnungszeiten im Sommer

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