In unserem Online-Schalter finden Sie hilfreiche Infos zum Thema Parkieren in unserem Gemeindegebiet.
Gemäss Strassenverkehrsrecht und dazugehörigen Verordnungen dürfen Fahrzeuge in der Blauen Zone an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr maximal eine Stunde parkiert werden.
Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer abendlichen Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr gilt sie bis 9.00 Uhr. Der Pfeil auf der Parkscheibe muss auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden, beispielsweise:
Tatsächliche Ankunftszeit:
9.05 Uhr
Ankunftszeit auf Parkscheibe:
9.30 Uhr
Parkieren zulässig bis:
10.30 Uhr
Die EBZ in Rorschacherberg ist in neun Sektoren aufgeteilt. Anwohnende sowie Pendlerinnen und Pendler haben die Möglichkeit, mit entsprechender Bewilligung in einem bestimmten Sektor zeitlich unbefristet zu parkieren. Für Besucher werden Tagesbewilligungen, für Gewerbebetriebe bzw. Handwerker Tages- und Jahresbewilligungen abgegeben (sektorenunabhängig). Die Sektoren sind mit Verkehrstafeln signalisiert.
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