Die kantonale Verordnung bezüglich der Aufnahme von Asylsuchenden regelt die Umsetzung der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Unterstützung von Asylsuchenden. Sie klärt die Zuständigkeiten und beschreibt das Verfahren zur Zuweisung an die Gemeinden.
Lediglich Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus (vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge) werden den Gemeinden zugeteilt. Die Verantwortung für die Betreuung dieser Personen liegt bei den Sozialen Diensten. Diese Betreuung erstreckt sich über finanzielle Hilfe, Unterkunft, soziale und berufliche Integration sowie Beratung.
Asylkoordination
Beratung, Betreuung und Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge und vorläufig aufgenommener Personen, finanzielle Unterstützung sowie Sachhilfe, gesamte Administration sowie Abrechnung der Bundesbeiträge.
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