Feuerwehr

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist von höchster Bedeutung für unsere Gemeinde. In enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden setzt sich die Gemeinde entschlossen dafür ein, ihren Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche Sicherheit zu bieten.

Ein zentraler Pfeiler dieses Engagements ist unsere Feuerwehr, die rund um die Uhr einsatzbereit ist, um bei Bränden, Unfällen und anderen Notfällen unverzüglich zu reagieren. Erfahren Sie mehr über die wichtige Rolle unserer Feuerwehr und wie sie dazu beiträgt, unsere Gemeinde sicherer und widerstandsfähiger zu machen.

Feuerwehr Rorschach - Rorschacherberg

Verhalten im Brandfall: Ihre Sicherheit ist unsere Priorität

Im Fall eines Brandes ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Falls Sie einen Brand bemerken, bleiben Sie ruhig und handeln Sie umsichtig:

  1. Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr: Wählen Sie den Notruf 112 und geben Sie präzise Informationen über den Brandort und die Situation durch. Bleiben Sie am Telefon, um eventuelle Rückfragen zu beantworten.
  2. Warnen Sie andere: Informieren Sie Personen in unmittelbarer Gefahr und helfen Sie dabei, den Gefahrenbereich zu verlassen.
  3. Verlassen Sie das Gebäude: Gehen Sie ruhig, aber zügig zum nächstgelegenen Ausgang und vermeiden Sie den Einsatz von Aufzügen.
  4. Schliessen Sie Türen und Fenster: Dies kann dazu beitragen, die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verlangsamen.
  5. Benutzen Sie keine Fahrstühle: Verwenden Sie ausschliesslich Treppen, um das Gebäude zu evakuieren.

Unsere Feuerwehr steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um schnell und effizient auf Notfälle zu reagieren. Bei Fragen oder Unsicherheiten zögern Sie nicht, die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 zu kontaktieren. Ihre Sicherheit ist unsere oberste Priorität.

Feuerwehrpflichtersatzabgabe

Umgangssprachlich als “Feuerwehrsteuer” bekannt, bezieht sich die Abgabe korrekt auf die “Feuerwehrpflichtersatzabgabe”. Gemäss dem Feuerwehrgesetz sind Männer und Frauen in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Falls sie keinen Feuerwehrdienst leisten, müssen sie eine Pflichtersatzabgabe entrichten.

Feuerwehrpflicht und Abgabemöglichkeiten

Die Feuerwehrpflicht gemäss übergeordnetem Recht kann durch Feuerwehrdienst oder Feuerwehrabgabe erfüllt werden. Der Feuerwehrdienst wird in der gemeinsamen Feuerwehr geleistet. Sollte der Sollbestand nicht erreicht werden, kann der Stadtrat Rorschach und der Gemeinderat Rorschacherberg die Dienstpflicht ausdehnen. Ebenfalls als Dienstleistung anerkannt sind Betriebs- und Stützpunktfeuerwehren.

Sie gilt ab dem Jahr, das auf das vollendete 20. Altersjahr folgt, und endet mit dem Jahr des vollendeten 50. Altersjahrs. Ehegatten oder eingetragene Partner unterliegen nur einmal der Abgabepflicht, und bei Alleinverpflichtung wird die Abgabe zur Hälfte erhoben.

Befreiung von der Feuerwehrpflicht

Befreit von der Feuerwehrpflicht ist, wer mindestens 20 Jahre Feuerwehrdienst geleistet und die jährlichen Pflichtübungen erfüllt hat. Auch Dienstjahre in auswärtigen Feuerwehren werden angerechnet. Die Befreiung gilt auch für in ungetrennter Ehe lebende Partner.

Höhe der Feuerwehrersatzabgabe

Die Feuerwehrersatzabgabe beträgt mindestens CHF 50.-und maximal CHF 400.- pro Jahr. Die Gemeinde Rorschacherberg bezieht stets die minimale Feuerwehrersatzabgabe.

Entschädigung für Feuerwehrdienst

Der Feuerwehrdienst in der gemeinsamen Feuerwehr wird entschädigt. Diese Entschädigungen umfassen Teilnahmen an Einsätzen, Pikettdienst, Brandwache, Rapporte, Verkehrsdienst, Aus- und Weiterbildungskurse, Sitzungen und Delegiertenversammlungen. Kommandanten und Vize-Kommandanten erhalten zusätzlich eine Funktionsentschädigung, die auch an andere Feuerwehrmitglieder mit besonderen Aufgaben ausgezahlt werden kann.

Der Stadtrat Rorschach und der Gemeinderat Rorschacherberg erlassen durch übereinstimmende Beschlüsse das Entschädigungsreglement. Für weitere Details und spezifische Anfragen steht die gemeinsame Feuerschutzkommission zur Verfügung.