Zuzug / Wegzug

Haben Sie Rorschacherberg als Ihren neuen Wohnsitz gewählt, planen Sie einen Umzug innerhalb der Gemeinde oder verlassen Sie uns?

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem bevorstehenden Umzug.

Auch Umzüge innerhalb des gleichen Hauses oder in ein Alters- und Pflegeheim sind meldepflichtig. Bei einem Umzug in ein Alters- und Pflegeheim erkundigen Sie sich bitte beim Einwohneramt Ihrer bisherigen Hauptwohnsitzgemeinde sowie beim Einwohneramt der politischen Gemeinde, in welcher sich das Alters- und Pflegeheim befindet, über das weitere Vorgehen.

Wichtig: Meldung innert 14 Tagen

In allen Fällen (Zu-, Um, oder Wegzug) ist zwingend eine Meldung innert 14 Tagen an die zuständigen Einwohnerämter erforderlich. Bei Umzügen innerhalb der Schweiz können Sie diese Meldung bequem von zu Hause aus über die eUmzugCH-Plattform vornehmen.

Schriftenempfangsschein

Schweizerinnen und Schweizer müssen zur Anmeldung in Rorschacherberg ihren Heimatschein beim Einwohneramt (Front Office) deponieren. Dieser wird Ihnen bei der Abmeldung von der Wegzugsgemeinde ausgehändigt. Die Hinterlegung wird mittels Schriftenempfangsschein bestätigt. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung auf. Sie benötigen den Schriftenempfangsschein bei einem allfälligen Wegzug aus Rorschacherberg, damit Sie bei der Abmeldung Ihren Heimatschein zurückzuerhalten. Den Heimatschein benötigen Sie anschliessend wieder für die Anmeldung am neuen Wohnort.