Haben Sie Rorschacherberg als Ihren neuen Wohnsitz gewählt, planen Sie einen Umzug innerhalb der Gemeinde oder verlassen Sie uns?
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Ihrem bevorstehenden Umzug.
Auch Umzüge innerhalb des gleichen Hauses oder in ein Alters- und Pflegeheim sind meldepflichtig. Bei einem Umzug in ein Alters- und Pflegeheim erkundigen Sie sich bitte beim Einwohneramt Ihrer bisherigen Hauptwohnsitzgemeinde sowie beim Einwohneramt der politischen Gemeinde, in welcher sich das Alters- und Pflegeheim befindet, über das weitere Vorgehen.
Schweizerinnen und Schweizer müssen zur Anmeldung in Rorschacherberg ihren Heimatschein beim Einwohneramt (Front Office) deponieren. Dieser wird Ihnen bei der Abmeldung von der Wegzugsgemeinde ausgehändigt. Die Hinterlegung wird mittels Schriftenempfangsschein bestätigt. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung auf. Sie benötigen den Schriftenempfangsschein bei einem allfälligen Wegzug aus Rorschacherberg, damit Sie bei der Abmeldung Ihren Heimatschein zurückzuerhalten. Den Heimatschein benötigen Sie anschliessend wieder für die Anmeldung am neuen Wohnort.
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.