Sind Sie innerhalb der Gemeinde Rorschacherberg umgezogen? Bei einem Umzug ist gemäss Artikel 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons St.Gallen (abgekürzt: NAG; sGS 453.1) die Adressänderung innert 14 Tagen ab Umzug dem zuständigen Einwohneramt zu melden.
Möchten Sie den Umzug möglichst einfach und ohne Behördengang erledigen? Kein Problem! Nutzen Sie hierfür die Online-Plattform www.eumzug.swiss und erledigen Sie die Ummeldung bequem von zu Hause aus. Ansonsten ist eine persönliche Ummeldung beim Einwohneramt Rorschacherberg (Front Office) erforderlich.
Hierfür benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
Schweizerinnen und Schweizer
Ausländerinnen und Ausländer
Hier gelangen Sie zur eUmzugCH-Plattform:
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