Adressänderung/Umzug innerhalb der Gemeinde

Sind Sie innerhalb der Gemeinde Rorschacherberg umgezogen? Bei einem Umzug ist gemäss Artikel 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons St.Gallen (abgekürzt: NAG; sGS 453.1) die Adressänderung innert 14 Tagen ab Umzug dem zuständigen Einwohneramt zu melden.

Möchten Sie den Umzug möglichst einfach und ohne Behördengang erledigen? Kein Problem! Nutzen Sie hierfür die Online-Plattform www.eumzug.swiss und erledigen Sie die Ummeldung bequem von zu Hause aus. Ansonsten ist eine persönliche Ummeldung beim Einwohneramt Rorschacherberg (Front Office) erforderlich.

Hierfür benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

Schweizerinnen und Schweizer

  • Pass/ID-Karte
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder schriftliches Einverständnis des Hauptmieters/Eigentümers
  • Dienstbüchlein (bis 34. Altersjahr / Zivilschutzpflichtige bis 40. Altersjahr)

 

Ausländerinnen und Ausländer

  • Pass/Personalausweis/ID-Karte
  • Ausländerausweis (Vom Migrationsamt St.Gallen werden für die Adressänderung Gebühren erhoben.)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder schriftliches Einverständnis des Hauptmieters/Eigentümers

 

Hier gelangen Sie zur eUmzugCH-Plattform:

Besondere Öffnungszeiten im Sommer

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten im Sommer in der Gemeinde Rorschacherberg.