Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich willkommen!
Bei einem Umzug ist gemäss Artikel 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons St.Gallen (abgekürzt: NAG; sGS 453.1) eine Abmeldung in der Wegzugsgemeinde sowie eine Anmeldung in der Zuzugsgemeinde innert 14 Tagen ab Umzug/Einreise beim zuständigen Einwohneramt erforderlich.
Möchten Sie den Umzug möglichst einfach und ohne Behördengänge erledigen? Kein Problem! Nutzen Sie hierfür die Online-Plattform www.eumzug.swiss und erledigen Sie Ummeldung bei beiden involvierten Wohngemeinden in einem Schritt. Ansonsten ist eine persönliche Ab- und Anmeldung bei den zuständigen Einwohnerämtern erforderlich. Zuzüge aus dem Ausland können ebenfalls nur persönlich am Schalter des Einwohneramtes Rorschacherberg (Front Office) erfolgen.
Damit wir Sie im Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Dokumente:
Schweizerinnen und Schweizer
Ausländerinnen und Ausländer
Bei Zuzug aus dem Ausland benötigen wir zusätzlich:
Haben Sie Fragen zum Zuzug aus dem Ausland, Ihrer bestehenden Ausländerbewilligung oder zum Besuch von visumspflichtigen Personen? Das Einwohneramt Rorschacherberg hilft Ihnen gerne weiter.
Weitere Informationen über Einreise, Aufenthalt und Ausreise finden Sie auf der Homepage des Migrationsamtes St.Gallen.
Umzug von getrenntlebenden Elternteilen mit Kind(ern)
Beim Umzug von getrenntlebenden Elternteilen mit Kind(ern) benötigen wir zusätzlich eine Kopie des Sorgerechtsentscheides. Dieser steht je nach Situation entweder im Scheidungsurteil, im Urteil über die gerichtliche Trennung oder in einem Beschluss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der andere Elternteil über den Umzug des gemeinsamen Kindes informiert werden. Um dies sicherzustellen, verwenden Sie bitte das Formular gemeinsame elterliche Sorge bei Umzug . Bei alleinigem Sorgerecht verwenden Sie bitte das Formular alleinige elterliche Sorge.
Anmeldung im Nebenwohnsitz/Wochenaufenthalt
Sie halten sich länger als 3 Monate in Rorschacherberg auf, haben ihren Hauptwohnsitz jedoch in einer anderen Gemeinde? In diesem Fall ist eine Anmeldung im Nebenwohnsitz/Wochenaufenthalt erforderlich. Hierfür wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Hauptwohnsitzgemeinde, um einen Heimatausweis (teilw. auch Interimsausweis oder Aufenthaltsausweis genannt) zu erhalten. Diesen Heimatausweis benötigen wir anschliessend für Ihre Anmeldung, welche entweder persönlich am Schalter oder schriftlich mit diesem Formular erledigt werden kann. Die gesetzliche Meldefrist beträgt ebenfalls 14 Tage.
Bei Versäumen der Melde-, Auskunfts-, Hinterlegungs- oder Mitwirkungspflicht oder unwahren Angaben behält sich das Einwohneramt vor, eine Busse auszusprechen (Strafbestimmung nach Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons St.Gallen (abgekürzt: NAG; sGS 453.1).
Haben Sie einen Hund ?
Dann bringen Sie bitte folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten im Sommer in der Gemeinde Rorschacherberg.