Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben? Unser herzliches Beileid zu Ihrem Verlust!
War die verstorbene Person in Rorschacherberg wohnhaft, so sind die Mitarbeitenden des Bestattungsamtes Rorschacherberg Ihre erste Anlaufstelle. Die verstorbene Person hat ungeachtet der Konfession einen Anspruch auf eine würdige Beisetzung. Gerne unterstützen wir Sie entweder persönlich oder telefonisch bei der Organisation der anstehenden Bestattungsformalitäten.
Sie möchten lieber persönlich beim Bestattungsamt beraten werden? Damit wir Ihnen die Anmeldung des Todesfalls trotz der traurigen Umstände so angenehm wie möglich gestalten können, bitten wir Sie, vorgängig einen Termin mit uns zu vereinbaren. Ist die Person zu Hause verstorben, benötigen wir zudem eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung, um weitere Schritte in die Wege leiten zu können (vorzugsweise vorab per E-Mail oder am Termin in physischer Form). Bei einem Todesfall im Heim oder Spital erhalten wir diese Bescheinigung direkt.
Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder seine Stellvertretung. Dieser bestätigt den Tod und stellt Ihnen die ärztliche Todesbescheinigung aus. Das Original dieser Todesbescheinigung benötigt das Zivilstandsamt des Todesortes, für uns genügt Kopie oder ein Scan.
Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Pflegepersonal auf und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen informieren. Das Pflegepersonal veranlasst zudem die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung, welche in der Regel direkt im Original an das zuständige Zivilstandsamt geschickt wird. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass wir bereits eine Kopie erhalten haben.
Bitte kontaktieren Sie umgehend die Polizei. Diese zieht immer auch den Amtsarzt bei. In der Regel wird die verstorbene Person rechtsmedizinisch untersucht, was einige Tage in Anspruch nehmen kann. Die Bestattungsformalitäten können erst nach abgeschlossener Untersuchung geregelt werden.
Wünschen Sie den Eintrag des Todesfalls im Familienbüchlein? Wenn ja, dürfen Sie das Familienbüchlein gerne entweder an das Zivilstandsamt des Sterbeortes zur Aktualisierung senden oder bei Ihrem Termin beim Bestattungsamt mitbringen, wo es für Sie an das zuständige Zivilstandsamt zur Bearbeitung weitergeleitet wird.
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.
Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der SVA St. Gallen erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle Rorschacherberg bezogen werden.
In unserem Merkblatt «Was ist bei einem Todesfall zu tun?», finden Sie weitere wichtige Informationen zu den nächsten Schritten sowie die wichtigsten Ansprechpersonen.
Bei einem Todesfall am Wochenende melden Sie sich bitte am Montag ab 08:30 Uhr beim Bestattungsamt Rorschacherberg. Während Feiertagen wenden Sie sich bitte an Keller Bestattungen unter Tel. 071 841 50 50. Zusätzlich melden Sie sich bitte am nächsten Werktag während den ordentlichen Öffnungszeiten beim Bestattungsamt.
Bitte beachten Sie während den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr unsere besonderen Öffnungszeiten.
Sollten Sie im Nachlass des Verstorbenen eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, so sind Sie verpflichtet, dies beim Amtsnotariat in St.Gallen einzureichen.
Bei Fragen rund um das Erben, die Bestellung der Erbbescheinigung, einer Erbausschlagung oder der Erbteilung wenden Sie sich bitte an das Amtsnotariat in St.Gallen.
Dass unser Leben vergänglich ist, begleitet uns von Geburt bis zum Tod. Damit sind wir ein Leben lang gefordert, uns mit Verlust und Abschied auseinanderzusetzen. So individuell wie wir Menschen sind, so individuell kann auch unsere Trauer sein.
In einer solch schweren Zeit sind Sie mit all ihren Kräften gefordert. Möchten Sie zusätzlich auf professionelle Hilfe zurückgreifen, empfiehlt sich eine qualifizierte Trauerbegleitung. Die Kontaktadressen finden Sie in unserem Merkblatt.
Bei weiteren Fragen helfen die Mitarbeitenden des Bestattungsamtes Rorschacherberg gerne weiter.
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.