Todesfall + Bestattung

Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben? Unser herzliches Beileid zu Ihrem Verlust!

Anmeldung eines Todesfalles

War die verstorbene Person in Rorschacherberg wohnhaft, so sind die Mitarbeitenden des Bestattungsamtes Rorschacherberg Ihre erste Anlaufstelle. Die verstorbene Person hat ungeachtet der Konfession einen Anspruch auf eine würdige Beisetzung. Gerne unterstützen wir Sie entweder persönlich oder telefonisch bei der Organisation der anstehenden Bestattungsformalitäten.

Sie möchten lieber persönlich beim Bestattungsamt beraten werden? Damit wir Ihnen die Anmeldung des Todesfalls trotz der traurigen Umstände so angenehm wie möglich gestalten können, bitten wir Sie, vorgängig einen Termin mit uns zu vereinbaren. Ist die Person zu Hause verstorben, benötigen wir zudem eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung, um weitere Schritte in die Wege leiten zu können (vorzugsweise vorab per E-Mail oder am Termin in physischer Form). Bei einem Todesfall im Heim oder Spital erhalten wir diese Bescheinigung direkt.

Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder seine Stellvertretung. Dieser bestätigt den Tod und stellt Ihnen die ärztliche Todesbescheinigung aus. Das Original dieser Todesbescheinigung benötigt das Zivilstandsamt des Todesortes, für uns genügt Kopie oder ein Scan.

Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Pflegepersonal auf und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen informieren. Das Pflegepersonal veranlasst zudem die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung, welche in der Regel direkt im Original an das zuständige Zivilstandsamt geschickt wird. In diesem Fall können Sie davon ausgehen, dass wir bereits eine Kopie erhalten haben.

Bitte kontaktieren Sie umgehend die Polizei. Diese zieht immer auch den Amtsarzt bei. In der Regel wird die verstorbene Person rechtsmedizinisch untersucht, was einige Tage in Anspruch nehmen kann. Die Bestattungsformalitäten können erst nach abgeschlossener Untersuchung geregelt werden.

Wünschen Sie den Eintrag des Todesfalls im Familienbüchlein? Wenn ja, dürfen Sie das Familienbüchlein gerne entweder an das Zivilstandsamt des Sterbeortes zur Aktualisierung senden oder bei Ihrem Termin beim Bestattungsamt mitbringen, wo es für Sie an das zuständige Zivilstandsamt zur Bearbeitung weitergeleitet wird.

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.

Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der SVA St. Gallen erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle Rorschacherberg bezogen werden.

In unserem Merkblatt «Was ist bei einem Todesfall zu tun?», finden Sie weitere wichtige Informationen zu den nächsten Schritten sowie die wichtigsten Ansprechpersonen.

Todesfall am Wochenende

Bei einem Todesfall am Wochenende genügt es, wenn Sie sich am Montag zu den regulären Schalteröffnungszeiten bei uns melden. Während den Feiertagen helfen wir Ihnen gerne telefonisch unter +41 79 687 89 04 weiter.

Rund um das Erben

Sollten Sie im Nachlass des Verstorbenen eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, so sind Sie verpflichtet, dies beim Amtsnotariat in St.Gallen einzureichen.

Bei Fragen rund um das Erben, die Bestellung der Erbbescheinigung, einer Erbausschlagung oder der Erbteilung wenden Sie sich bitte an das Amtsnotariat in St.Gallen.

Amt für Handelsregister und Notariate

Ihr Testament beim Amtsnotariat

Sie möchten Ihre eigenhändige letztwillige Verfügung (Testament) verfassen? Das Amtsnotariat St.Gallen steht Ihnen helfend zur Seite.

Ihr Bestattungswunsch

Ihre Bestattungswünsche zu Lebzeiten nehmen wir jederzeit im Bestattungsamt Rorschacherberg entgegen. Diese werden für Sie hinterlegt. Beisetzungswünsche von Verstorbenen gehen denjenigen der Angehörigen vor. Sofern Verstorbene zu Lebzeiten keinen Bestattungswunsch hinterlegen, bestimmen die nächsten Angehörigen über die Erdbestattung oder die Kremation sowie die Urnenbeisetzung.

Trauerbegleitung

Dass unser Leben vergänglich ist, begleitet uns von Geburt bis zum Tod. Damit sind wir ein Leben lang gefordert, uns mit Verlust und Abschied auseinanderzusetzen. So individuell wie wir Menschen sind, so individuell kann auch unsere Trauer sein.

In einer solch schweren Zeit sind Sie mit all ihren Kräften gefordert. Möchten Sie zusätzlich auf professionelle Hilfe zurückgreifen, empfiehlt sich eine qualifizierte Trauerbegleitung. Die Kontaktadressen finden Sie in unserem Merkblatt.

Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen helfen die Mitarbeitenden des Bestattungsamtes Rorschacherberg gerne weiter.