Ein amtlicher Todesschein dient Ihnen für die Meldung des Todesfalls an private Stellen. In den meisten Fällen genügt hierfür eine Kopie der Todesmeldung (Kremations- und Bestattungsbewilligung), welche Sie vom Bestattungsamt erhalten oder eine Kopie des Familienbüchleins. Sollten Sie dennoch einen amtlichen Todesschein benötigen, erhalten Sie diesen kostenpflichtig beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei den privaten Stellen, welches Dokument gewünscht wird.
Ist die Person in der Gemeinde Rorschacherberg verstorben, ist das Regionale Zivilstandsamt Rorschach für die Ausstellung des Todesscheines zuständig.
Das Zivilstandsamt der Region Rorschach stellt Todesscheine von Personen aus, die in den Gemeinden Berg SG, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, St. Margrethen, Steinach, Thal, Tübach oder Untereggen gestorben sind.
Ist die Person in St.Gallen verstorben, ist das Regionale Zivilstandsamt St.Gallen für die Ausstellung des Todesscheines zuständig.
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten im Sommer in der Gemeinde Rorschacherberg.