Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Rorschacherberg erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Einbürgerung, der erleichterten Einbürgerung für Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen oder der dritten Ausländergeneration und der Wiedereinbürgerung.
Zu den Voraussetzungen gehören die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Wohnsitzfristen in Bund, Kanton und Gemeinde sowie die Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C).
Als Ausländerin und Ausländer müssen Sie integriert und mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sein. Vertraut sind Sie, wenn Sie am öffentlichen Geschehen interessiert sind, darüber Bescheid weissen und sich daran beteiligen. Zudem wissen Sie über die Grundsätze des Staatsaufbaus Bescheid und verfügen über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Ihre erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere:
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten im Sommer in der Gemeinde Rorschacherberg.