Der Gemeinderat erliess am 5. November 2024 das Reglement über die Kosten der Nachführung der amtlichen Vermessung.
Das Reglement unterstand vom 8. November 2024 bis zum 18. Dezember 2024 dem fakultativen Referendum. Dieses wurde nicht ergriffen. Somit ist das Reglement rechtskräftig und trat per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die amtliche Bekanntmachung von Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn erfolgt gestützt auf Art. 6 des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen (sGS 151.2).
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