Vereinbarung über die Führung über ein gemeinsames Betreibungsamt

Autor: Noemi Graf
Fakultatives Referendum

Folgender Beschluss des Gemeindesrates vom 15. August 2023 untersteht gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum: 
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes zwischen den Politischen Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Tübach 

Die Referendumsvorlage kann untenstehend eingesehen oder auf Voranmeldung bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg bezogen werden. 

Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab 2. September 2023 schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Goldacher Strasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen. Die Referendumsfrist endet am 11. Oktober 2023. Für das Zustandekommen des Referendums sind 225 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 11. Oktober 2023 der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.
Gemeinderat Rorschacherberg

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