Vereinbarung über den Beitritt der Gemeinden Mörschwil und Untereggen zum Betreibungsamt Region Rorschach

Autor: Gemeinderat Rorschacherberg
Fakultatives Referendum

Am 10. September 2024 genehmigte der Gemeinderat die Vereinbarung über den Beitritt der Gemeinden Mörschwil und Untereggen zum Betreibungsamt Region Rorschach. Die Vereinbarung untersteht gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Referendumsvorlage:
Vereinbarung über den Beitritt zum «Betreibungsamt Region Rorschach» 

Die Referendumsvorlage kann untenstehend eingesehen oder bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg bezogen werden. 

Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab dem 12. September 2024, d.h. bis zum 22. Oktober 2024, schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Goldacher Strasse 67, 9404 Rorschacherberg, zuhanden des Gemeinderats einzureichen. Das Referendum kommt zustande, wenn 224 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Gemeinderat Rorschacherberg

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