Teilrevision des Baureglements: Vereinfachung der Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren

Autor: Der Gemeinderat

Neu soll die Baukommission anstelle des Gemeinderats erstinstanzlich über Einsprachen in Baubewilligungsverfahren entscheiden. Mit dieser minimalen Anpassung des Baureglements will der Gemeinderat für mehr Effizienz sorgen und Doppelspurigkeiten vermeiden.

Der Gemeinderat beabsichtigt, Art. 2 des geltenden Baureglements anzupassen, um die Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen. Bereits heute ist die Baukommission für die Beurteilung von Baugesuchen zuständig. Wenn aber Einsprachen gegen ein Projekt vorliegen, entscheidet gemäss aktueller Regelung der Gemeinderat sowohl über die Einsprachen als auch über die zugehörigen Baubewilligungen. Die fachliche Beurteilung erfolgt im Vorfeld jeweils durch die Baukommission, die dem Gemeinderat eine Empfehlung abgibt.

Künftig soll die Baukommission die Entscheidungen direkt treffen können, damit sich nicht zwei Gremien mit ein und demselben Geschäft beschäftigen müssen. Mit dieser Vereinfachung erwartet der Gemeinderat eine Beschleunigung der Baugesuchsverfahren sowie eine klarere Zuständigkeitsregelung. Abgesehen von der geplanten Änderung von Art. 2 BauR sind keine weiteren inhaltlichen Anpassungen im Baureglement vorgesehen.

Bezug zur laufenden Ortsplanungsrevision

Parallel zur geplanten Teilrevision des Baureglements wird im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision das gesamte Baureglement sowie auch der Zonenplan umfassend überarbeitet. Die entsprechenden Unterlagen befinden sich derzeit in der Vorprüfung beim Kanton und können der Bevölkerung voraussichtlich 2026 zur Mitwirkung vorgelegt werden.

Wann das gesamtrevidierte Baureglement in Kraft gesetzt werden kann, ist derzeit noch offen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die geplante Anpassung von Art. 2 BauR soll die angestrebte Verfahrensvereinfachung vorzeitig ermöglichen.

Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat möchte die Meinungen und Anliegen der Bevölkerung zur vorgenannten Teilrevision des Baureglements erfahren. Dazu führt er vom 20. August bis 18. September 2025 das Mitwirkungsverfahren durch. Sie finden alle Unterlagen auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch. Zusätzlich sind die Unterlagen auf Voranmeldung in physischer Form auf der Gemeinderatskanzlei einsehbar. Sachliche Anregungen zur Teilrevision des Baureglements können bis zum Fristende via Onlineplattform oder Post eingereicht werden.

Beitrag teilen:

Besondere Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.

Besondere Öffnungszeiten im Sommer

Entdecken Sie die besonderen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Rorschacherberg im Sommer.

Besondere Öffnungszeiten über Pfingsten

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Pfingsten in der Gemeinde Rorschacherberg.