Sicherung Gewässerraum Haiderbach

Autor: Oliver Schmid
Öffentliche Auflage zum Sondernutzungsplan (Baulinienplan)
In Kürze

Öffentliche Auflage zum Sondernutzungsplan (Baulinienplan)

Grundsätzlich sind Gemeinden verpflichtet, entlang von Bächen, Flüssen oder Seen einen sogenannten Gewässerraum verbindlich festzulegen. Im Gewässerraum darf nicht gebaut werden, damit für die Gewässer genügend Raum vorhanden ist.

Aufgrund eines Neubauprojekts ist es nötig, den Gewässerraum des Haiderbachs zwischen der Goldacherstrasse und der Schützenstrasse zu sichern. Dazu hat der Gemeinderat einen Sondernutzungsplan erlassen, welcher mittels Baulinien definiert, welcher Raum für das Gewässer freigehalten werden muss.

Vom 29. Januar bis 27. Februar 2024 durfte man sich zum Projekt im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens einbringen. Lesen Sie im Mitwirkungsbericht (unten), welche Rückmeldungen zum Projekt abgegeben wurden und wie der Gemeinderat sich zu diesen äussert.

Öffentliche Auflage

Am 2. April 2024 genehmigte der Gemeinderat das Projekt «Festlegung Gewässerraum des Haiderbachs zwischen der Goldacherstrasse und der Schützenstrasse» mit den zugehörigen Planunterlagen. Der Erlass wurde zur öffentlichen Auflage verabschiedet, welche vom 3. Mai bis 3. Juni 2024 dauert. Die Projektunterlagen liegen während dieser Zeit im Gemeindehaus auf oder sind auf unserer Website (unten) verfügbar.

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