Schlossbachstrasse-Ausbau, Aufhebung Baulinienplan Wildenstein und Gewässerraumsicherung

Autor: Noemi Graf

Auf Grundstück Nr. 625 ist ein Ersatzbau geplant. Damit dieser bewilligungsfähig wird, ist die Parzelle hinreichend zu erschliessen. Anhand eines Verkehrsgutachtens wurde festgestellt, dass dazu eine Verbreiterung der Schlossbachstrasse vom Einlenker Wildensteinstrasse/ Schlossbachstrasse bis zum Ende von Parzelle 625 erforderlich ist. Die Strassenverbreiterung zielt darauf ab, den Charakter der gesamten Schlossbachstrasse beizubehalten und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Zusätzlich verläuft der westliche Schlossbach, der derzeit eingedolt ist, auf den Grundstücken Nr. 805 bis 112. Im Rahmen der Strassenplanung ist es notwendig, den Gewässerraum hinsichtlich des Projekts “Neubau Mehrfamilienhaus Wildensteinstrasse” auf Parzelle Nr. 805 und unter Berücksichtigung technischer und wasserbaulicher Aspekte zu sichern.

Im gleichen Zug wird der Baulinienplan Wildenstein aus dem Jahr 1971 vollständig aufgehoben. Im Rahmen der kantonalen Vorprüfung wurde entsprechend «grünes Licht» vom Baudepartement erteilt. 

Öffentliche Auflage
Am 15. August 2023 genehmigte der Gemeinderat das Strassenbauprojekt «Ausbau Schlossbachstrasse Mitte», die Aufhebung des Sondernutzungsplans Baulinienplan Wildenstein und die Gewässerraumsicherung westlicher Schlossbach. Er verabschiedete die drei Projekte für die koordinierte öffentliche Auflage, welche vom 27. Oktober bis 27. November 2023 dauert. Die Projektunterlagen liegen während dieser Zeit im Gemeindehaus auf oder sind auf unserer Website (unten) verfügbar.

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