Die Schweiz ist das Land mit der wohl am weitesten ausgebauten direkten Demokratie weltweit. Stimmbürger/innen können auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene regelmässig über Sachfragen abstimmen, ihre Vertreter/innen wählen und mit Volksinitiativen und Referenden direkt in die Gesetzgebung eingreifen.
Von diesen umfassenden politischen Rechten macht aber nur eine Minderheit Gebrauch. In Rorschacherberg ist eine Stimmbeteiligung zwischen 30 – 40% üblich. Am 8. März betrug die Stimmbeteiligung je nach Vorlage zwischen 53 – 59%. Damit eingegangene Stimmen zählen, sind einige Regeln zu beachten:
Stimmrechtsausweis bei brieflicher Stimmabgabe unterzeichnen
Am 8. März stimmten 250 Stimmberechtigte per E-Voting und 49 erschienen persönlich an der Urne. 2 369 Antwortkuverts gingen brieflich ein. Davon waren 47 ungültig. Damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist, muss der Stimmrechtsausweis unterzeichnet sein. Das geht leider immer wieder vergessen.
Stimmrechtsausweis und Stimmzettel nicht ins gleiche Kuvert
Leider liegen Stimmzettel teilweise offen direkt im Antwortkuvert (anstatt im Stimmzettelkuvert) oder der Stimmrechtsausweis wird mit den Stimmzetteln zusammen ins Stimmzettelkuvert verpackt. Dies und auch das Einreichen unverschlossener Stimmzettelkuverts macht die Stimmabgabe ungültig.
Die Stimmzettel müssen ins Stimmzettelkuvert (grau, gelocht) gelegt werden. Dieses muss verschlossen werden. Der unterzeichnete Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert werden anschliessend in das weisse Antwortkuvert gelegt. Das Antwortkuvert kann der Post übergeben, in den Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
Rechtzeitige Postaufgabe
Zu spät aufgegebene Briefe kommen erst nach dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinde an und fliessen folglich nicht mehr ins Abstimmungsresultat ein. Nach dem 8. März sind 93 Antwortkuverts zu spät eingetroffen. Bei rechtzeitigem Eintreffen der Kuverts hätte die Stimmbeteiligung höher gelegen.
Wer das Antwortkuvert der Post übergibt, muss dies frühzeitig tun. Die Zustellung an die Gemeinde erfolgt mit B-Post. Die Postaufgabe muss spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag erfolgen. Kurzfristig Entschlossene können das Antwortkuvert bis spätestens 11 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen. Dann wird der Briefkasten letztmals geleert. Die briefliche Stimme kann auch den Stimmenzählenden an der Urne übergeben werden.
Immer korrekt stimmen mit E-Voting
Bereits seit Juni 2024 kann in Rorschacherberg elektronisch abgestimmt werden. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch (oder via QR-Code) informieren und registrieren. Den registrierten Stimmberechtigten wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugestellt. Damit besteht trotz Anmeldung für E-Voting weiterhin die Möglichkeit, brieflich oder an der Urne abzustimmen.
An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden bis spätestens 8 Wochen vor dem Urnengang berücksichtigt. Letztmögliches Datum zur Registrierung für den Urnengang vom 27. September 2026 ist der Sonntag, 2. August. Das E-Voting-System verhindert eine ungültige Stimmabgabe. Mit der Teilnahme an E-Voting sind Sie sicher, dass Ihre Stimme korrekt abgegeben wird. Die elektronische Urne schliesst jeweils am Samstagmittag vor dem Abstimmungssonntag.
Lieber wieder von E-Voting abmelden?
Das Stimmbüro dankt allen Stimmberechtigten, die ihre Stimme mittels E-Voting abgeben. Im März haben von 404 registrierten E-Voter/innen 250 Personen elektronisch abgestimmt. Viele E-Voting-Kuverts sind brieflich bei der Gemeinde eingegangen. Diese führen bei der Gemeinderatskanzlei zu einem Mehraufwand bei der Prüfung einer allfälligen Doppelstimmabgabe. Registrierte E-Voter/innen, die weiterhin ausschliesslich den brieflichen Weg bevorzugen, können sich als E-Voter/in abmelden und dem Stimmbüro so die Arbeit erleichtern. Eine Kurzanleitung finden Sie unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch oder via QR-Code.