Referendumsvorlage – Vernehmlassung zu Kantonsstrassenbauprojekt an der Thalerstrasse

Autor: Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg
Der Gemeinderat hat am 4. Juni 2024 seine Vernehmlassung zum kantonalen Strassenbauprojekt Kantonsstrasse Nr. 63, Betriebs- und Gestaltungskonzept Thalerstrasse – B12.1.063.007, Rorschacherberg, verabschiedet. Darin hält er u.a. seine Überzeugung fest, dass mit dem vorgesehenen Projekt eine massgebliche Verbesserung der Verkehrssituation insbesondere für den Langsamverkehr an der Thalerstrasse erzielt werden kann und er die Realisierung sehr begrüsse.

Projektkosten

Die Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen CHF 3‘119‘000.-. Davon werden Ohnehinkosten in der Höhe von CHF 392‘000.- abgezogen, was zu anrechenbaren Gesamtkosten im Umfang von CHF 2‘727‘000.– führt. Gemäss Art. 69 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) beträgt der Anteil der politischen Gemeinde Rorschacherberg an die Kosten für Geh- und Radwege 35 Prozent, was in diesem Fall CHF 954’450.– entspricht (35 Prozent von CHF 2‘727‘000.-).

Referendumsvorlage

Der Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderats zu genanntem Kantonsstrassenprojekt unterliegt gemäss Art. 35 StrG i.V.m. Art. 35 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist

Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab dem 21. Juni 2024, d.h. bis zum 30. Juli 2024, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

Quorum

Das Referendum kommt zustande, wenn 224 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Auflageort

Die Projektmappe zum Kantonsstrassenbauprojekt inklusive Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderats liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, öffentlich auf und kann auf Voranmeldung (gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch oder 058 228 80 45) eingesehen werden.

Gemeinderat Rorschacherberg

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