Projektkosten
Die Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen CHF 3‘119‘000.-. Davon werden Ohnehinkosten in der Höhe von CHF 392‘000.- abgezogen, was zu anrechenbaren Gesamtkosten im Umfang von CHF 2‘727‘000.– führt. Gemäss Art. 69 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) beträgt der Anteil der politischen Gemeinde Rorschacherberg an die Kosten für Geh- und Radwege 35 Prozent, was in diesem Fall CHF 954’450.– entspricht (35 Prozent von CHF 2‘727‘000.-).
Referendumsvorlage
Der Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderats zu genanntem Kantonsstrassenprojekt unterliegt gemäss Art. 35 StrG i.V.m. Art. 35 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.
Referendumsfrist
Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab dem 21. Juni 2024, d.h. bis zum 30. Juli 2024, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Quorum
Das Referendum kommt zustande, wenn 224 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Auflageort
Die Projektmappe zum Kantonsstrassenbauprojekt inklusive Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderats liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, öffentlich auf und kann auf Voranmeldung (gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch oder 058 228 80 45) eingesehen werden.
Gemeinderat Rorschacherberg
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.