Referendumsvorlage – Urlaubs- und Absenzenreglement Schülerinnen und Schüler

Autor: Der Gemeinderat
In Kürze

Vom 24. März bis 4. Mai 2026 untersteht die Änderung des Urlaubs- und Absenzenreglements Schülerinnen und Schüler vom 26. April 2023 dem fakultativen Referendum. Weitere Details finden Sie auf der Gemeindewebsite unter den Newsmeldungen.

Der Gemeinderat fasste am 17. März 2026 gestützt auf Art. 3 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG) und Art. 34 Gemeindeordnung (abgekürzt GO) folgenden Beschluss, welcher dem fakultativen Referendum untersteht:

Änderung des «Urlaubs- und Absenzenreglements Schülerinnen und Schüler» vom 26. April 2023

Referendumsfrist

24. März 2026 bis 4. Mai 2026

Auflageort

Das geänderte Urlaubs- und Absenzenreglement Schülerinnen und Schüler liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, öffentlich auf und kann auf Voranmeldung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.rorschacherberg.ch > Politik & Verwaltung > Aktuelles aus dem Gemeindehaus > News publiziert.

Quorum

Das Referendum kommt zustande, wenn 222 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Rorschacherberg einzureichen.

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