Referendumsvorlage – überarbeitete Schulordnung

Autor: Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 4. Juni 2024 die überarbeitete Schulordnung genehmigt. Diese soll die aktuell gültige Schulordnung vom 1. Januar 2013 ersetzen. Die überarbeitete Schulordnung unterliegt gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. b des Gemeindegesetzes (sGS 151.2, abgekürzt GG) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Gegenstand der Referendumsvorlage:

Überarbeitete Schulordnung

Referendumsfrist
Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab dem 10. Juni 2024, d.h. bis zum 22. Juli 2024, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.

    Quorum
    Das Referendum kommt zustande, wenn 224 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

    Auflageort
    Die überarbeitete Schulordnung liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, öffentlich auf und kann auf Voranmeldung eingesehen werden. Die Unterlagen finden Sie zudem unterhalb dieser Publikation.

    Gemeinderat Rorschacherberg

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