Gegenstand der Referendumsvorlage:
Überarbeitete Schulordnung
Referendumsfrist
Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab dem 10. Juni 2024, d.h. bis zum 22. Juli 2024, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Quorum
Das Referendum kommt zustande, wenn 224 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Auflageort
Die überarbeitete Schulordnung liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, öffentlich auf und kann auf Voranmeldung eingesehen werden. Die Unterlagen finden Sie zudem unterhalb dieser Publikation.
Gemeinderat Rorschacherberg
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
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