Referendumsvorlage: Teilzonenplan und Sondernutzungsplan Neuhus

Autor: Der Gemeinderat

Der Gemeinderat Rorschacherberg hat am 2. Juli 2024 den Teilzonenplan sowie den Sondernutzungsplan Neuhus erlassen. Während der öffentlichen Auflage vom 14. August bis 12. September 2024 ging eine Einsprache ein, die mittlerweile zurückgezogen wurde.

Die beiden Erlasse unterliegen vom 21. August bis zum 29. September 2025 dem fakultativen Referendum. Das Referendum kommt zustande, wenn 222 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren muss vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden.

Der Teilzonenplan und der Sondernutzungsplan Neuhus sowie die zugehörigen Unterlagen können während der Referendumsfrist auf Voranmeldung im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacher Strasse 67, oder weiter unten in diesem Newsbeitrag eingesehen werden.

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