Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2025 eine Ergänzung des kommunalen Energiereglements beschlossen.
Mit den ergänzenden Bestimmungen sollen die Grundsätze für den Einsatz von sog. Netzübergangskästen festgelegt sowie die Verantwortlichkeiten bei temporären Stromanschlüssen (bspw. auf Baustellen) klar definiert werden. Weiter schafft der Gemeinderat damit eine reglementarische Grundlage, um für die Bereitstellung von Netzübergabekästen eine Gebühr erheben zu können.
Die Ergänzung des Energiereglements untersteht gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. a des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Dieses findet vom 5. Januar 2026 bis zum 16. Februar 2026 statt.
Die Unterlagen zur Ergänzung des Energiereglements liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei auf und können auf Voranmeldung eingesehen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn 222 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei zuhanden des Gemeinderats einzureichen.
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