Referendumsvorlage – Betreuungsreglement

Autor: Der Gemeinderat
In Kürze

Vom 5. März bis 13. April 2026 untersteht die Änderung des Betreuungsreglements (Reglement über die Schulergänzende Betreuung) vom 4. Mai 2021 dem fakultativen Referendum. Weitere Details finden Sie auf der Gemeindewebsite unter den Newsmeldungen.

Der Gemeinderat fasste am 24. Februar 2026 gestützt auf Art. 3 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG) und Art. 34 Gemeindeordnung (abgekürzt GO) folgenden Beschluss, welcher dem fakultativen Referendum untersteht:

Änderung des Betreuungsreglements (Reglement über die Schulergänzende Betreuung) vom 4. Mai 2021

Referendumsfrist

5. März 2026 bis 13. April 2026

Auflageort

Das geänderte Betreuungsreglement liegt während der Referendumsfrist im Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, öffentlich auf und kann auf Voranmeldung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.rorschacherberg.ch > Politik & Verwaltung > Aktuelles aus dem Gemeindehaus > News publiziert.

Quorum

Das Referendum kommt zustande, wenn 222 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Rorschacherberg einzureichen.

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