Interessenbindungen Gemeinderat

An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2025 hat der Gemeinderat entschieden, seine Mandate und Interessensbindungen offenzulegen. Die Ratsmitglieder haben jeweils zu Beginn jeder Amtsdauer schriftlich Auskunft über Ihre Interessenbindungen zu erteilen.

Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Kommissionen.

Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selber. Die Angaben wurden nicht überprüft oder verifiziert, sondern werden im gemeldeten Umfang publiziert.

 

Besondere Öffnungszeiten über die Auffahrt & Pfingsten

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