Wegzug/Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Bei einem Umzug ist gemäss Artikel 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons St.Gallen (abgekürzt: NAG; sGS 453.1) eine Abmeldung in der Wegzugsgemeinde sowie eine Anmeldung in der Zuzugsgemeinde innert 14 Tagen ab Umzug beim zuständigen Einwohneramt erforderlich.

Möchten Sie den Umzug möglichst einfach und ohne Behördengänge erledigen? Kein Problem! Nutzen Sie hierfür die Online-Plattform www.eumzug.swiss und erledigen Sie Ummeldung bei beiden involvierten Wohngemeinden in einem Schritt. Ansonsten ist eine persönliche Ab- und Anmeldung bei den zuständigen Einwohnerämtern erforderlich.

 

Hierfür benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

Schweizerinnen und Schweizer

  • Schriftenempfangsschein
  • Pass/ID-Karte
  • Dienstbüchlein (bis 34. Altersjahr / Zivilschutzpflichtige bis 40. Altersjahr)

 

Ausländerinnen und Ausländer

  • Pass/Personalausweis/ID-Karte
  • Ausländerausweis

 

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Besondere Öffnungszeiten Weihnachten und Neujahr

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.