Sie verlassen unsere Gemeinde?
Bei einem Umzug ist gemäss Artikel 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons St.Gallen (abgekürzt: NAG; sGS 453.1) eine Abmeldung in der Wegzugsgemeinde sowie eine Anmeldung in der Zuzugsgemeinde innert 14 Tagen ab Umzug beim zuständigen Einwohneramt erforderlich.
Möchten Sie den Umzug möglichst einfach und ohne Behördengänge erledigen? Kein Problem! Nutzen Sie hierfür die Online-Plattform www.eumzug.swiss und erledigen Sie Ummeldung bei beiden involvierten Wohngemeinden in einem Schritt. Ansonsten ist eine persönliche Ab- und Anmeldung bei den zuständigen Einwohnerämtern erforderlich.
Hierfür benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
Schweizerinnen und Schweizer
Ausländerinnen und Ausländer
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.