Umtausch Führerschein in Kreditkartenformat

Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen für den Strassenverkehr haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 gegen einen neuen Ausweis im Kreditkartenformat mit Laser-Gravur (Laser-FAK) umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung – nicht aber die Fahrberechtigung selber.

Mit nachfolgendem Formular kann der blaue Führerschein in einen Führerausweis in Kreditkartenformat umgetauscht werden (FAK). Der Führerausweis im Kreditkartenformat enthält keine Adresse mehr. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton ist somit kein Umtausch erforderlich. Adressänderungen sind dem Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton jedoch trotzdem zu melden.

Bitte senden Sie das Gesuch mit Ihren Papierführerausweis im Original sowie einem aktuellen Passfoto (Foto-Qualitätskriterien beachten) direkt an das Strassenverkehrsamt St.Gallen zur Bearbeitung. Die Lieferfrist beträgt drei bis vier Arbeitstage und die Kosten für die Neuausstellung betragen CHF 30.00.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Strassenverkehrsamt St.Gallen.

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