Gemäss Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Tierschutz vom 21. September 1982 (sGS 645.1; abgekürzt VTs) übt das Gesundheitsdepartement die Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung betreffend Tierschutz aus. Laut Artikel 6 unterstützt die Politische Gemeinde das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Sie bezeichnet eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten.
Die Tierschutzbeauftragte ist Ansprechperson für Tierschutzvergehen innerhalb der Gemeinde (z.B. zu kleine Kaninchenställe, zu kleine Tiergehege, Kettenhunde ohne Auslauf, Kühe ohne Auslaufmöglichkeiten, Schafe ohne Schatten und Frischwasser etc.). Wird ein Missstand gemeldet oder zufällig entdeckt, kann sie in einfachen Fällen selber einschreiten oder bei komplexen Fällen das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen einschalten. Die Tierschutzbeauftragte übernimmt auch Aufgaben im Bereich des Hundegesetzes.
Die Tierschutzbeauftragte unterstützt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in administrativen Belangen, begleitet den Vertreter des Veterinärdienstes auf Kontrollgängen und führt Nachkontrollen von einfachen Tierschutzfällen durch.
Auf der Homepage des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St.Gallen finden Sie weitere Informationen rund um Tierhaltung und Tierschutz.
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