Der Handel mit gebrannten Wassern wie Grappas, Whiskys oder Vodkas, braucht gemäss Art. 23 ff des Gastwirtschaftsgesetzes ein Patent. Für das Gesuch eines solchen Patentes laden Sie das nachfolgende Dokument herunter und füllen Sie es vollständig aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist der Gemeinderatskanzlei zuzustellen.
Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
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