Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Der Handel mit gebrannten Wassern wie Grappas, Whiskys oder Vodkas, braucht gemäss Art. 23 ff des Gastwirtschaftsgesetzes ein Patent. Für das Gesuch eines solchen Patentes laden Sie das nachfolgende Dokument herunter und füllen Sie es vollständig aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist der Gemeinderatskanzlei zuzustellen.

Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg

Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch

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