Obligatorische Schiesspflicht

Schiesspflichtig sind: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt) bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

  • Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr.
  • Die Schiessübung ist jährlich zu absolvieren.

Mehr Informationen zum Thema Schiesspflicht finden Sie auf der Website des Kanton St.Gallen.

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