Nutzung des öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch / Sondernutzung)

Die Benützung von öffentlichen Strassen und Plätzen kann bewilligungspflichtig sein. Dies gilt zum Beispiel für:

  • das Anbringen oder Aufstellen von Strassenreklamen
  • Umzüge, Festanlässe, Kundgebungen
  • Verkaufsstände
  • das Musizieren auf öffentlichem Grund
  • das Aufstellen von Baugerüsten oder Mulden auf öffentlichem Grund im Zusammenhang mit Baustellen

 

Gesuche für die Nutzung des öffentlichen Grundes im Zusammenhang mit Bauprojekten werden von der Bauverwaltung Tiefbau geprüft. Für Gesuche in anderen Zusammenhängen ist die Gemeinderatskanzlei zuständig.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchformular möglichst frühzeitig bei der Gemeinderatskanzlei ein.

Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg

Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch

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