Gastgewerbepatent beantragen

Gastgewerbepatent für einen Betrieb

Möchten Sie ein Gastgewerbe betreiben? Dafür braucht es gemäss Art. 7 – 13 des Gastwirtschaftsgesetzes ein Gastgewerbepatent. Das Gesuch mit den erforderlichen Beilagen ist bis spätestens 4 Wochen vor der geplanten Eröffnung bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen. Die einzureichenden Beilagen sind im Gesuch aufgeführt.

 

Gastgewerbepatent für einen Anlass

Planen Sie, einen öffentlichen Anlass durchzuführen? Dafür benötigen Sie ein Gastgewerbepatent für einen Anlass. Das Gesuch dafür können Sie bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einreichen.

Laden Sie dazu das entsprechende Dokument herunter und füllen Sie es vollständig aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Gemeinderatskanzlei zuzustellen.

Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch

Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg

Besondere Öffnungszeiten im Sommer

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Besondere Öffnungszeiten über die Auffahrt & Pfingsten

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