Möchten Sie ein Gastgewerbe betreiben? Dafür braucht es gemäss Art. 7 – 13 des Gastwirtschaftsgesetzes ein Patent. Das Gesuch dafür können Sie bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einreichen.
Planen Sie, einen öffentlichen Anlass durchzuführen? Dafür benötigen Sie ein Gastgewerbepatent für einen Anlass. Das Gesuch dafür können Sie bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einreichen.
Laden Sie dazu das entsprechende Dokument herunter und füllen Sie es vollständig aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch ist der Gemeinderatskanzlei zuzustellen.
Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch
Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.