Gastgewerbepatent beantragen

Gastgewerbepatent für einen Betrieb

Möchten Sie ein Gastgewerbe betreiben? Dafür braucht es gemäss Art. 7 – 13 des Gastwirtschaftsgesetzes ein Patent. Das Gesuch dafür können Sie bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einreichen.

Gastgewerbepatent für einen Anlass

Planen Sie, einen öffentlichen Anlass durchzuführen? Dafür benötigen Sie ein Gastgewerbepatent für einen Anlass. Das Gesuch dafür können Sie bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einreichen.

Laden Sie dazu das entsprechende Dokument herunter und füllen Sie es vollständig aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch ist der Gemeinderatskanzlei zuzustellen.

Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch

Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg

Besondere Öffnungszeiten Weihnachten und Neujahr

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.