Zur Einreise in die Schweiz benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier und in bestimmten Fällen zudem ein Visum. Das Einreisevisum ist über die zuständige Schweizer Vertretung im jeweiligen Staat zu beantragen.
Werden die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Schweizer Vertretung eine Garantieerklärung/Verpflichtungserklärung aushändigen. Dieses ist dem Gastgeber in der Schweiz zuzustellen und von ihm ausgefüllt dem Front Office einzureichen. Der Gastgeber bzw. Garant verpflichtet sich mit der Garantieerklärung/Verpflichtungserklärung zu einer unwiderruflichen Schuldanerkennung bis zu einem Betrag von CHF 20’000.00. Das Front Office hat die Garantieerklärung/Verpflichtungserklärung zu prüfen und benötigt dazu einen Auszug aus dem Betreibungsregister, monatliche Lohnabrechnungen, einen Bankkonto-Auszug (mindestens CHF 20’000.00) oder die definitive Steuereinschätzung.
Von der Einreichung des Gesuchs bis zur Visumerteilung durch die Schweizer Vertretung dauert es in der Regel 3 bis 5 Wochen. Der Entscheid wird weder dem Gastgeber noch dem Gast mitgeteilt. Auskünfte über den Stand des Gesuchs erteilt die zuständige Schweizer Vertretung (Botschaft) im Ausland.
Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige dürfen sich mit Visum und Garantieerklärung eines Garanten während maximal 3 Monaten pro Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten. Für Fragen zur Erteilung eines Visums mit Garantieerklärung steht das Front Office gerne zur Verfügung.
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