Betreibungsbegehren

Wollen Sie jemanden betreiben?

Mit einem Betreibungsbegehren leiteten Sie als Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft vorgängig herauszufinden.

Auf der Homepage von EasyGov können Sie das Betreibungsbegehren online ausfüllen. Die Website findet aufgrund Ihrer Angaben das zuständige Betreibungsamt, an welches das Betreibungsbegehren schriftlich einzureichen ist.

Hinweis: Das zuständige Betreibungsamt der Gemeinde Rorschacherberg befindet sich in Rorschach.

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