Als Privatperson können Sie den Antrag an die Gemeinde stellen, dass es einer bestimmten Person untersagt sei, ein Grundstück (Gelände, Wohnung, Haus, usw.) zu betreten.
Laden Sie dazu das nachfolgende Dokument “Antrag auf Hausverbot” herunter und füllen Sie es vollständig aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist der Gemeinderatskanzlei zuzustellen.
Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch
Gebühr:
Für die Zustellung des Hausverbots / der Amtsanzeige durch die Gemeinde beträgt CHF 60.- und ist durch die Antragstellerin bzw. den Antragssteller zu tragen. Die Gebührenerhebung erfolgt durch separate Rechnung.
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr in der Gemeinde Rorschacherberg.