Antrag Hausverbot

Als Privatperson können Sie den Antrag an die Gemeinde stellen, dass es einer bestimmten Person untersagt sei, ein Grundstück (Gelände, Wohnung, Haus, usw.) zu betreten.

Laden Sie dazu das nachfolgende Dokument “Antrag auf Hausverbot” herunter und füllen Sie es vollständig aus. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist der Gemeinderatskanzlei zuzustellen.

Per Post:
Gemeindeverwaltung Rorschacherberg
Gemeinderatskanzlei
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg

Per E-Mail:
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch

Gebühr:
Für die Zustellung des Hausverbots / der Amtsanzeige durch die Gemeinde beträgt CHF 60.- und ist durch die Antragstellerin bzw. den Antragssteller zu tragen. Die Gebührenerhebung erfolgt durch separate Rechnung.

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