Adressauskünfte

Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzgesetzes des Kantons St.Gallen (abgekürzt: DSG; sGS 142.1) auch an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden, sofern das Interesse entsprechend glaubhaft gemacht werden kann. Damit das Interesse beurteilt werden kann, ist bei jeder Adressanfrage ein schriftlicher Interessensnachweis erforderlich (z.B. Mietvertrag, Verlustschein, offene Rechnung, etc.). Bitte laden Sie den Nachweis mit Ihrer Bestellung hoch.

Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind (z.B. Geburtsdatum, alte Adresse), desto schneller lässt sich Ihre Anfrage bearbeiten.

Preis: CHF 15.00

Adressauskunft beantragen

Besondere Öffnungszeiten über Ostern

Entdecken Sie unsere besonderen Öffnungszeiten über Ostern in der Gemeinde Rorschacherberg.