Öffentliche Auflage – Teilstrassenplan «Z312, Erweiterung Gemeindestrasse 3. Klasse»

Autor: Der Gemeinderat

Der Gemeinderat erliess am 23. September 2025 gestützt auf Art. 13 und Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) folgendes Planvorhaben:

  • Teilstrassenplan «Z312, Erweiterung Gemeindestrasse 3. Klasse» (Eschlenstrasse 55 – 62)

Das Projekt liegt während 30 Tagen, d.h. vom 1. September 2026 bis 30. September 2026, im Gemeindehaus Rorschacherberg, Bauverwaltung (Parterre), Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gegen den Teilstrassenplan kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1, abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 46 StrG und Art. 48 Abs. 1 VRP).

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