Für das Areal Schlosspark Wartegg besteht ein gleichnamiger, rechtsgültiger Überbauungsplan aus dem Jahr 2014. Dieser wurde 2017 ergänzt, um östlich des Schlosses mittels eines zusätzlichen Baubereichs eine «Cabane» mit Holzsteg im Park platzieren zu können. 2024 steht nun eine 1. Änderung des Überbauungsplans «Areal Schlosspark Wartegg» zur Diskussion.
Bereits heute sind verschiedene Baubereiche innerhalb der Bauzone ausgeschieden mit dem Zweck, eine angemessene Entwicklung des Schlossbetriebes zu sichern. Weitere zweckbestimmte Baubereiche liegen in der Grünzone. Die Umgebung ist als Schlosspark für die Parknutzung festgelegt und die Erhaltung und Förderung gemäss dem Entwicklungs- und Pflegekonzept vorgeschrieben. Daran soll sich im Grundsatz nichts ändern. Die aktuellen betrieblichen Bedürfnisse nach mehr Raum für Nebennutzungen können grundsätzlich im Rahmen der rechtsgültigen Baufelder erfüllt werden. Aktualisierte Aufnahmen der Wurzel- und Baumkronenbereiche machen aller-dings leichte Modifikationen in der Lage und Ausdehnung notwendig, damit die Bäume den notwendigen Lebensraum behalten können. Zudem ist eine Öffnung der vorgegebenen Nutzungsdefinition vorgesehen. Diese Bedürfnis-se sollen mit der «1. Änderung des Überbauungsplans Areal Schlosspark Wartegg» rechtlich gesichert werden.
Der Gemeinderat und die Schlossbesitzer möchten Sie aus erster Hand über die notwendigen Plananpassungen und die geplanten Bauvorhaben informieren. Interessierte sind daher herzlich zum Informationsanlass „Erste Änderung des Überbauungsplanes Areal Schlosspark Wartegg“ eingeladen:
Datum: Donnerstag 2. Mai 2024, 18.30 – 21.00 Uhr
Ort: Schloss Wartegg, Konzertsaal, Von Blarer Weg, 9404 Rorschacherberg
Der Anlass stellt gleichzeitig den Start des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens nach Art. 34 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz PBG dar. Während dreissig Tagen haben Sie die Möglichkeit, sachliche Hinweise und Anregungen zur Planung einzubringen. Eingaben sind vom 2. bis 31. Mai 2024 auf der digitalen Mitwirkungsplattform oder per Post zuhanden des Gemeinderates Rorschacherberg möglich.
Der Gemeinderat
Goldacher Strasse 67
9404 Rorschacherberg
Telefon
+41 58 228 80 00
E-Mail
info@rorschacherberg.ch
Montag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
Vormittag geschlossen | 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
8.30 – 11.30 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
Durchgehend von 8.30 bis 14.00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten, zwischen 7.00 bis 19.00 Uhr, möglich.
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