Bild: Ausschnitt Teilstrassenplan “Festlegung Zelgstrasse”

Mitwirkungsverfahren zur Klassierung und Erschliessung der Zufahrt zur Zelgstrasse 3a und 3b

Autor: Der Gemeinderat

Die Liegenschaften an der Zelgstrasse 3a (Nr. 1708) und 3b (Nr. 28) sind heute nur über eine schmale Privatstrasse erreichbar. Diese führt vom Parkplatz des Tennisplatzes zu den Grundstücken und ist nicht im Strassenverzeichnis der Gemeinde eingetragen.

Auf dem Grundstück Nr. 1708 ist der Abbruch des bestehenden Gebäudes und der Bau eines Mehrfamilienhauses geplant. Damit dieses Bauvorhaben umgesetzt werden kann, müssen die beiden Liegenschaften gemäss dem Planungs- und Baugesetz (PBG) „erschlossen“ werden. Nach Artikel 67 PBG gilt ein Grundstück als erschlossen, wenn eine hinreichende, d.h. eine angemessene, Zu- und Wegfahrt sowie die Versorgung und Entsorgung gewährleistet sind. Zur Erschliessung plant die Gemeinde Rorschacherberg, die Zufahrtsstrasse zu den Liegenschaften Zelgstrasse 3a und 3b als Gemeindestrasse 3. Klasse in das Strassenverzeichnis der Gemeinde aufzunehmen.

Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat möchte die Meinungen und Anliegen der Bevölkerung zu diesem Strassenprojekt erfahren. Vom 28. Oktober bis zum 26. November 2024 wird deshalb ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Alle Unterlagen zum Projekt finden Sie auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch oder als Aushang im Gemeindehaus. Die Gemeinderatskanzlei nimmt sachliche Anregungen zum Projekt bis zum Fristende gerne über die Onlineplattform oder per Post entgegen.

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