Bild: Entwurf Teilstrassenplan Hohrietrain

Mitwirkungsverfahren: Wendeplatz Hohrietrain

Autor: Gemeinderatskanzlei

Die Gemeinde ist gestützt auf Art. 67 des Planungs- und Baugesetzes gesetzlich verpflichtet, Bauzonen mit den notwendigen Erschliessungsanlagen auszustatten. Zur Erschliessung gehört u.a. auch die Errichtung von hinreichenden Wendemöglichkeiten für motorisierte Fahrzeuge.

Um das Gebiet Hohrietrain im vorgenannten Sinn zu erschliessen, soll im östlichen Teil des Grundstücks Nr. 1648 ein Wendeplatz errichtet werden. Da sich dort bereits heute eine private Wendefläche befindet, verursacht das Projekt relativ wenig Kosten. Im Rahmen des Strassenprojekts soll die Strasse Hohrietrain (Grundstück Nr. 1651) u.a. von einer Gemeindestrasse 3. Klasse zu einer Gemeindestrasse 2. Klasse aufklassiert und durch die Gemeinde übernommen werden.

Mit der Umsetzung des Strassenprojekts geht eine sog. Landumlegung einher. Hauptzweck dieser Landumlegung ist es, eine zweckmässige Überbauung des Gebiets sicherzustellen.

Die Erschliessung des Gebiets Hohrietrain hat bereits eine längere Vorgeschichte:

1995
Der Gemeinderat bewilligt ein erstes Strassenprojekt zur Errichtung einer Wendeanlage und lässt das betreffende Land ausparzellierten; aufgrund der schwierigen Hanglage wird das Projekt jedoch nicht weiterverfolgt.

2006   
Der Gemeinderat verabschiedet den Teilstrassenplan «Erweiterung Erschliessungsstrasse Hohrietrain»; dieser ist bis heute rechtskräftig, wurde aber nie umgesetzt.

2020   
Ein Projekt sieht die Errichtung eines Wendeplatzes an der östlichen Grenze des Grundstücks Nr. 1648 vor; aufgrund starker Kritik aus der Anwohnerschaft wurde das Projekt nicht weiterverfolgt.

2023   
Ein neues Projekt zur Errichtung einer Wendeanlage am westlichen Ende des Strassenperimeters Hohrietrain wird öffentlich aufgelegt; da auch gegen dieses Projekt Widerstand erwächst und es zudem mit hohen Kosten verbunden ist, schreibt der Gemeinderat das Projekt ab.

Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat möchte die Meinungen und Anliegen der Bevölkerung zur geplanten Errichtung einer Wendeanlage im Hohrietrain einholen. Vom 29. November bis zum 30. Dezember 2024 findet daher ein Mitwirkungsverfahren statt. Alle Unterlagen zum Projekt finden Sie auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch oder als Aushang im Gemeindehaus.

Die Gemeinderatskanzlei nimmt sachliche Anregungen zum Projekt bis zum Fristende gerne über die Mitwirkungsplattform oder per Post entgegen.

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