Mitwirkungsverfahren: Teilstrassenpläne Unterwienachtssträsschen sowie Z529 & Z545

Autor: Der Gemeinderat

Der Gemeindestrassenplan soll eine Übersicht über die öffentlichen Strassen geben. Er hat die gleiche Rechtswirkung wie der Zonenplan und ist für jedermann verbindlich. Er gilt unmittelbar sowohl für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Inhaber und Inhaberinnen von dinglichen und obligatorischen Rechten an Grundstücken wie auch für die rechtsanwendenden Organe. Aufgrund seiner Wirkungen hat der Gemeindestrassenplan mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinzustimmen.

Zwecks Anpassung des Gemeindestrassenplans an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten beabsichtigt der Gemeinderat, die Teilstrassenpläne «Unterwienachtssträsschen» (Gemeindestrasse 3. Klasse) sowie «Z529 & Z545» (Wege 2. Klasse) zu erlassen. Der Planerlass erfolgt im Rahmen der laufenden Bereinigung des Strassenplans.

Der Gemeinderat möchte die Meinungen und Anliegen der Bevölkerung zum Erlass der beiden Teilstrassenpläne erfahren. Dazu führt er vom 27. Oktober 2025 bis 26. November 2025 das Mitwirkungsverfahren durch. Die Pläne sind während der Mitwirkungsfrist unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch oder als Aushang im Gemeindehaus einsehbar. Gerne nimmt die Gemeinderatskanzlei bis zum Ende der Mitwirkungsfrist sachliche Anregungen zu den Plänen via Onlineplattform oder Post entgegen.

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