Mitwirkungsverfahren Sondernutzungsplan „Areal Seehalde“

Autor: Gemeinderatskanzlei
Auf dem Areal Seehalde in der Nähe des Schloss Wiggen und südlich der Starrag AG entsteht neuer Wohnraum. Das geplante Bauvorhaben soll gut zur Umgebung passen und hohe Anforderungen an Gestaltung, Nachhaltigkeit und Erschliessung erfüllen. Deshalb führt die Gemeinde ein Sondernutzungsplanverfahren durch. Interessierte können sich bis zum 20. März 2026 zu den Plänen äussern.

Das Verfahren

Das Bauvorhaben ist das Ergebnis eines Studienauftrags, an dem sechs Architekturbüros teilgenommen haben. Die eingereichten Projekte wurden von einer Jury beurteilt, die sich aus Fachpersonen sowie Vertretenden der Grundeigentümerschaft, des Kantons und der Gemeinde zusammensetzte.

Die Jury entschied sich einstimmig für ein Projekt. Entscheidend für die Wahl war vor allem der respektvolle Umgang mit der bestehenden Umgebung. Das ausgewählte Projekt bildet die Grundlage für den Sondernutzungsplan.

Das Siegerprojekt

Als Siegerprojekt ging der Entwurf von Roider Giovanoli Architekten aus Zürich hervor. Im nördlichen Teil Seehalde sind drei Mehrfamilienhäuser geplant. Sie greifen die Struktur der bestehenden Wohnsiedlung aus den 1970er-Jahren auf.

Im südlichen Teil Sandbüchel ist eine kleinere, kleinteiligere Bebauung vorgesehen, die sich an der Grösse der angrenzenden Einfamilienhäuser orientiert.

Der Sondernutzungsplan

Ein Sondernutzungsplan ist ein verbindlicher Plan für ein bestimmtes Areal. Er legt genauer fest, wie gebaut werden darf. Er ergänzt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Der Sondernutzungsplan regelt insbesondere:

  • wo gebaut werden darf
  • wie hoch und wie gross die Gebäude sein dürfen
  • wie die Umgebung gestaltet wird
  • wie das Areal erschlossen wird
  • wo Parkplätze angeordnet werden
  • welche Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeit gelten

Die Mitwirkung

Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der Mitwirkung zum Sondernutzungsplan zu äussern. Anliegen zur Bebauung, zur Erschliessung oder zur Umgebungsgestaltung können eingebracht werden.

Konkret können Sie zu folgenden Dokumenten mitwirken:  

  • Sondernutzungsplan (Situationsplan & Besondere Vorschriften)
  • Dossier Richtprojekt
  • Planungsbericht

Die Mitwirkung dauert vom 19. Februar bis 20. März 2026. Eingaben können per E-Mail oder Post an die Gemeinde eingereicht werden:

Gemeinde Rorschacherberg
Goldacherstrasse 67
9404 Rorschacherberg
gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch  

Der Zeitplan

Nachfolgend finden Sie den provisorischen Zeitplan mit den nächsten Schritten:

19. Februar 2026Start Mitwirkung Sondernutzungsplan
20. März 2026Ende Mitwirkung Sondernutzungsplan
März–Juli 2026Prüfung der Eingaben und Rückmeldungen aus der kantonalen Vorprüfung
Ca. Herbst 2026Öffentliche Auflage des Sondernutzungsplans
Ca. Ende 2026 / Anfang 2027Genehmigung des Sondernutzungsplans

Ein Baustart ist voraussichtlich im Jahr 2030 möglich. Es wird mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren gerechnet (vorbehältlich der weiteren Bewilligungsverfahren).

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wer baut auf dem Areal und warum?

Das Areal Seehalde gehört der AXA Anlagestiftung. Mit dem Projekt soll neuer Wohnraum für Rorschacherberg entstehen.

Wie viele Wohnungen entstehen?

Insgesamt sind rund 155 Wohnungen vorgesehen. Etwa 123 Wohnungen entstehen im Bereich Seehalde und rund 32 Wohnungen im Bereich Sandbüchelhof.

Für wen sind die Wohnungen gedacht? Wie hoch werden die Mieten sein?

Die Wohnungen sind für unterschiedliche Zielgruppen gedacht: zum Beispiel Familien, Junge und auch Pensionierte. Die konkreten Mietpreise werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Ziel ist es, dass sich der Mittelstand, darunter auch Familien, die Wohnungen leisten können.

Was ist das architektonische Konzept des Siegerprojekts?

Das Projekt nimmt die bestehende Umgebung auf. Im Bereich Seehalde orientieren sich die Gebäude an den bestehenden Mehrfamilienhäusern aus den 1970er-Jahren. Im Bereich Sandbüchelhof sind die Bauten kleiner und passen zur Nachbarschaft mit Einfamilienhäusern. Dazwischen bleibt viel Grünraum. Die Gebäude sind im oberen Hangbereich niedrig und im unteren Hangbereich höher und erlauben mit ihrer Ausrichtung Durch- und Ausblicke auf den Bodensee, aus der neuen Siedlung heraus und für die Anwohnenden der bestehenden Wohnhäuser.

Welche Materialien werden eingesetzt?

Das Projekt setzt stark auf den Baustoff Holz. Der Sandbüchelhof wird vollständig aus Holz gebaut. In der Seehalde sind die Gebäude als Kombination aus Holz und Beton geplant. Die Fassaden bestehen aus Holz und sind farblich auf die Umgebung abgestimmt. Dunklere Töne sind im Sandbüchelhof vorgesehen, hellere Farben in der Seehalde. Die definitive Material- und Farbwahl wird im weiteren Verlauf konkret festgelegt.

Habe ich als Anwohnerin oder Anwohner noch Aussicht auf den See?

Die Gebäude sind so angeordnet, dass sie Rücksicht auf bestehende Sichtbezüge nehmen. Der Blick auf den Bodensee ist damit weiterhin möglich.

Warum braucht es für die Seehalde einen Sondernutzungsplan? Was bringt der Sondernutzungsplan der Bevölkerung?

Das Areal liegt an einer sensiblen Lage. Es grenzt an bestehende Wohnquartiere und an das Schloss Wiggen. Mit dem Sondernutzungsplan stellt die Gemeinde sicher, dass die Bebauung gut zur Umgebung passt und hohe Qualitätsanforderungen erfüllt.

Zu was kann ich mitwirken? Wo liegen die Grenzen der Mitwirkung?

Mitwirken kann man zu den Inhalten des Sondernutzungsplans. Dazu gehören zum Beispiel Bebauung, Erschliessung, Freiräume, Parkierung oder Einordnung in die Umgebung.

Nicht Gegenstand der Mitwirkung sind Grundsatzentscheide wie die Bauzone an sich oder die Eigentumsverhältnisse. Auch das Projekt vollständig zu beenden ist nicht Ziel der Mitwirkung.

Was ist der Unterschied zwischen Mitwirkung und Einsprache?

Ziel der Mitwirkung sind die Information, der Dialog und der Einbezug der Bevölkerung. Die Einsprache ist ein formelles Rechtsmittel während der öffentlichen Auflage.

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