Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2024 das Strassenprojekt zur Klassierung und Erschliessung der Zufahrt zu den Liegenschaften Zelgstrasse 3a und 3b im Zusammenhang mit einem geplanten Neubau auf Grundstück Nr. 1708 genehmigt.
Die Liegenschaften Zelgstrasse 3a (Grundstück Nr. 1708) und 3b (Grundstück Nr. 28) sind derzeit nur über eine schmale Privatstrasse erreichbar. Diese führt vom Parkplatz des Tennisplatzes zu den Grundstücken und ist bisher nicht im Strassenverzeichnis der Gemeinde eingetragen.
Damit das geplante Bauvorhaben realisiert werden kann, muss die Zufahrt zu den Grundstücken als «erschlossen» im Sinne von Art. 67 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) gelten. Dies ist der Fall, wenn sowohl eine hinreichende Zu- und Wegfahrt vorhanden als auch die Versorgung und Entsorgung sichergestellt sind. Für die Erschliessung von Bauparzellen ist die Gemeinde zuständig.
Das Projekt sieht vor, die Zufahrtsstrasse zu den Grundstücken Zelgtrasse 3a und 3b auszubauen und als Gemeindestrasse 3. Klasse in das Strassenverzeichnis der Gemeinde aufzunehmen.
Im Vorfeld zum genehmigten Strassenprojekt führte der Gemeinderat vom 28. Oktober bis 26. November 2024 ein Mitwirkungsverfahren durch. Während dieser Frist gingen keine Stellungnahmen aus der Bevölkerung ein.
Öffentliche Auflage
Das Strassenprojekt liegt vom 15. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 öffentlich auf. Die Unterlagen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Gegen das Projekt oder einen Teil davon kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Rorschacherberg Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss schriftlich eingereicht werden sowie einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Zudem ist in der Einsprache ein eigenes schutzwürdiges Interesse darzulegen.
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