Irène Meyer wurde am 22. September 2024 bei den kommunalen Gesamterneuerungswahlen sowohl in den Gemeinderat als auch in die Geschäftsprüfungskommission (GPK) gewählt. Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten haben gemäss Art. 106 Abs. 1 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) (sGS 125.3) nach Versand der Wahlanzeige drei Tage Zeit, das Mandat anzunehmen oder abzulehnen.
Irène Meyer hat sich dazu entschieden, auf das Mandat in der GPK zu verzichten und das Amt als Gemeinderätin anzunehmen.
Da keiner der nicht gewählten Kandidaten für die GPK das absolute Mehr erreicht hat, bleibt vorerst ein freier Sitz in der GPK bestehen. Der wieder frei gewordene Sitz wird am zweiten Wahlgang vergeben. Sofern keine stille Wahl gemäss Art. 28 Abs. 1 Bst. c und Art. 29 WAG zustande kommt, findet der zweite Wahlgang für den noch offenen Sitz in der GPK am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 26. September 2024, 17 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingehen. Nach Eingang der Wahlvorschläge prüft der Gemeinderat das Zustandekommen einer stillen Wahl.
Weitere Informationen und die detaillierten Wahlprotokolle mit den Ergebnissen der Wahlen und Abstimmungen vom 22. September 2024 finden Sie hier.
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