Gewässerraum Burgbach oberhalb der Thalerstrasse – öffentliche Auflage

Autor: Gemeinderatskanzlei

Aufgrund eines Neubauprojekts ist es nötig, den Gewässerraum des Burgbachs zwischen der Autobahn und der Thalerstrasse mittels Baulinien in Form eines Sondernutzungsplans zu sichern. Infolge von bestehenden Bauten und der anspruchsvollen Geländetopografie soll dabei teilweise auf eine Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden und stattdessen der kantonale Gewässerabstand zur Anwendung gelangen.

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gingen mehrere Rückmeldungen zur geplanten Gewässerraumsicherung am Burgbach ein. Diese wurden vom Gemeinderat ausgewertet und soweit möglich in der weiteren Projektplanung berücksichtigt. Lesen Sie die Eingaben aus der Bevölkerung und die Stellungnahme des Gemeinderats dazu im anonymisierten Mitwirkungsbericht in diesem News-Beitrag.

Öffentliche Auflage

Der Sondernutzungsplan zur Sicherung des Gewässerraums Burgbach zwischen der Autobahn und der Thalerstrasse wird vom 3. Februar 2025 bis zum 4. März 2025 öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen finden Sie weiter unten in diesem News-Beitrag. Gegen den aufgelegten Sondernutzungsplan kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Rorschacherberg Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss schriftlich eingereicht werden sowie einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 152 PBG und Art. 48 Abs. 1 VRP). Zudem ist in der Einsprache ein eigenes schutzwürdiges Interesse darzulegen.

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